Fünf Gründe, warum Makler ihre Bestände nicht auslaufen lassen sollten

Die Tücken regulatorischer Anforderungen:

Die Implikationen gesetzgeberischer Aktivität zeigten sich für Makler jüngst bei der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ihre Umsetzung ist für Kleinbetriebe sehr aufwändig.

Zwei Beispiele: Kunden haben etwa ein Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO) und dafür ist ein entsprechendes Datenlöschungskonzept nötig. Zudem ist ein ausdrückliches Einverständnis nötig, damit Makler weiter mit Kunden in Kontakt bleiben können.

Ein Verstoß kann im Ernstfall sogar die finanzielle Existenz kosten, denn das Bußgeld liegt bei bis zu 300.000 Euro oder sogar einer Freiheitsstrafe.

Die digitale Konkurrenz schläft nicht:

Früher gab es für Makler kaum Konkurrenz, heute gibt es immer mehr Online-Makler, die aggressiv überregional um Kunden werben. Diese InsurTechs bieten hier mitunter attraktive Alternativen und der Wechsel ist bereits mit ein paar Klicks erledigt.

Wenn wenig betreute Kunden den Makler wechseln, verliert der Makler mit ihnen auch die als Rente eingeplante Bestandscourtage.

Seite drei: Anspruchsvolle Kunden

1 2 3 4Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments