Prisma Life prüft rechtliche Schritte gegen Verbraucherschützer

Die Prisma Life wehrt sich gegen eine Mitteilung der Marktwächter der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH). Den Verbraucherschützern liegen nach eigenen Angaben zahlreiche Beschwerden über unangemessen hohe Abschlusshonorare der Vertriebsagentur Afa vor. Zudem treffe die Afa Vergütungsvereinbarungen mit ihren Kunden, die auch bei einer Kündigung des Lebensversicherungsvertrags weiter zu bedienen seien.

Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband  und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten.

Die Verträge weisen laut VZHH Abschlusshonorare aus, die weit über den gängigen Provisionen und Honoraren am Markt liegen. Abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses seien Abschlusskosten für Lebensversicherungen in den ersten fünf Jahren zwischen 2,5 und vier Prozent des Beitragsvolumens üblich. Die Afa stelle ihren Kunden für die Vermittlung von Prisma-Life-Verträgen bis zu sieben Prozent in Rechnung. „Die Unwissenheit der Kunden über angemessene Abschlusshonorare wird von der Afa schamlos ausgenutzt“, kritisierte Sandra Klug, Teamleiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams der VZHH.

„Die Marktwächter beschuldigen die Prisma Life hoher Kostenstrukturen, ohne dass dies etwas mit unseren aktuellen Angeboten zu tun hätte“, entgegnet Rainer Overbeck, Leiter Produktmanagement und Marketing der Prisma Life. „Im Grunde kritisiert die VZHH das von ihr selbst favorisierte Modell einer Trennung von Produkt und Beratung. Durch strikte Trennung unserer Vorsorgeverträge von den Beratungsvergütungen des Vermittlers stellen wir gerade sicher, dass die Höhe der Vertragskosten für den Kunden in Euro und Cent ganz explizit erkennbar ist.“

Die Afa sei auch nicht die Vertriebsagentur der Prisma Life, wie die VZHH in ihrer Mitteilung schreibt. Vielmehr handele es um einen Mehrfachagenten und einen von vielen Vertriebspartnern mit einem Angebot von Finanz- und Versicherungslösungen mehrerer Gesellschaften.

„Separate Honorarvereinbarung“

Die Produkte der Prisma Life lassen nach Angaben der Gesellschaft eine variable Vergütung zu, der Vermittler lege die Höhe der Abschluss- und Betreuungskosten selbst fest. Das Produkt könne als klassischer Provisionstarif abgeschlossen werden oder als echter Honorartarif ohne Provision. In diesem Fall treffe jeder Vermittler mit seinem Kunden eine separate Honorarvereinbarung, deren Inhalt und Höhe nicht von der Prisma Life beeinflusst sei und die direkt vom Kunden an den Vermittler beglichen werde.

Die von den Marktwächtern gewählte Überschrift ihrer Mitteilung („Vertriebspartner des Lebensversicherers schließt teure und unkündbare Vergütungsvereinbarungen mit Kunden“) sei objektiv falsch und markenschädigend. Man prüfe deshalb rechtliche Schritte. (kb)

Foto: Picture Alliance

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