„Jecke Zick“: Alaaf und Helau – Wenn Alkohol den Versicherungsschutz gefährdet

Mit dem steigenden Alkoholpegel lässt insbesondere die Fähigkeit der Selbsteinschätzung nach. Wer die Promillegrenzen nicht beachtet und in alkoholisiertem Zustand noch mit dem Auto fährt, handelt verantwortungslos und rechtswidrig.

Absolut tabu: Alkohol am Steuer

Alkoholisiert ins Auto steigen ist auch an Karneval absolut tabu und wird nicht nur von der Polizei geahndet. Alkoholisierte Verkehrsteilnehmer gefährden auch ihren Versicherungsschutz, da sie damit ihre Obliegenheitspflichten als Versicherungsnehmer verletzen.

Nicht zu unterschätzen sind auch die Risiken, wenn noch Restalkohol im Blut ist. Da der menschliche Körper im Schnitt etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde abbaut, bleibt das Auto nach einer durchzechten Nacht auch am Folgetag lieber noch in der Garage.

 

Seite 3: Fahrrad ist keine Alternative

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