„Kapitulationserklärung des bisherigen bAV-Systems“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit nach übereinstimmenden Medienberichten einen Gesetzentwurf, wonach die Pensionskassen unter das schützende Dach des Pensionssicherungsvereins der deutschen Wirtschaft (PSV) schlüpfen sollen. Davor warnt Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK).

Manfred Baier

„Die Pläne zur Vergemeinschaftung von Risiken bei versicherungsbasierten Betriebsrenten kommen einer Kapitulationserklärung des bisherigen Systems der betrieblichen Altersvorsorge gleich. Modelle, die auf Erträge aus den Kapitalmärkten angewiesen sind, haben auf lange Sicht keine Zukunft mehr“, wird Baier in einer Pressemitteilung des Verbands zitiert. Vielmehr sollten Unternehmen und Arbeitnehmer alternative, von Kapitalmärkten unabhängige Durchführungswege in Betracht ziehen.

Die Maßnahme, den PSV als Schutz für Versicherungen zu installieren, sei eine indirekte Bestätigung von offizieller Seite dafür, dass für Betriebsrentner und Arbeitnehmer verbreitet ein erhöhtes finanzielles Risiko besteht, so Baier weiter.

Sollte das Vorhaben Gesetz werden, dann zeichnet sich nach Einschätzung der BV-pdUK folgendes Szenario ab: „Wenn im Krisenfall versicherungsbasierte Pensionskassen oder Versorgungswerke die Leistungsversprechen nicht mehr einlösen können, dann sind unschuldige Unternehmen in die Arbeitgeberhaftung für die Ausfälle getrieben. Spektakuläre Fälle der Vergangenheit haben bereits gezeigt, dass die Haftungsübernahme von Betriebsrenten die Unternehmen ihrerseits sehr schnell in die Insolvenz treiben können. Erst wenn auch das betroffene Unternehmen seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, tritt der PSV für die Betriebsrentner ein.“

Vorzug für versicherungsfreie bAV-Modelle 

Der BV-pdUK würde zwar den Schutz der Betriebsrentner durch den PSV begrüßen, weist aber darauf hin, dass den Belegschaften damit nicht wirklich geholfen sei. „Rutscht ein Arbeitgeber aufgrund der Pensionsverpflichtungen in die Pleite, verlieren die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz. In der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit können sie aber ihre betriebliche Altersvorsorge nicht mehr bedienen. Und ob ein möglicher neuer Arbeitgeber angesichts dieser Risiken eine versicherungsbasierte Betriebsrente anbietet, ist mehr als fraglich.“ Daher seien versicherungsfreie bAV-Modelle, bei denen die Unternehmen selbst über die Mittelverwendung bestimmen, anstatt dies den Versicherungen zu überlassen, vorzuziehen. (kb)

Foto: BV-pdUK

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