Ansprüche Zehntausender Thomas-Cook-Kunden noch ungeklärt

Ein knappes halbes Jahr nach der Thomas-Cook-Pleite sind die Ansprüche Zehntausender Urlauber noch ungeklärt. Sowohl beim Versicherungsunternehmen Zurich wie auch im Insolvenzverfahren zur deutschen Thomas-Cook-Tochter fehlen noch jeweils zehntausende Entscheidungen beziehungsweise Anmeldungen der geschädigten Kunden.

Die deutsche Thomas Cook, die in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten war, hatte am 25. September Insolvenzantrag gestellt.

Der Versicherer Zurich ist nach eigenen Angaben in die aufwendige Einzelfallprüfung eingestiegen, um bis Juni alle Fälle zu regulieren. Die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro reicht allerdings neben den Rückführungskosten von knapp 60 Millionen Euro nur für einen Anteil von 17,5 Prozent der Forderungen. Es geht um 220.000 Fälle von Pauschaltouristen, die über Sicherungsscheine Erstattungsansprüche haben.

„Weitaus mehr als jeder zweite“ Schadensfall sei bereits reguliert, erklärte ein Zurich-Sprecher. Rund zehn Prozent der Fälle ließen sich aber keiner eindeutigen Buchungsnummer zuweisen. Weitere rund 35.000 Fälle könnten wegen inkorrekter Kontonummern nicht angewiesen werden oder erwiesen sich als Doppelerfassungen, hieß es bei dem Unternehmen. 

Den übrigen Schaden sollen die Touristen vom Bund in einem gesonderten Verfahren erstattet bekommen. Grundvoraussetzung dafür ist aber die Anmeldung eines Anspruchs im Insolvenzverfahren. Dort haben sich nach aktuellen Angaben des Insolvenzverwalters bislang erst etwas mehr als 134.000 Touristen gemeldet. Es liefen zwar keine Fristen ab, erläuterte ein Sprecher. „Es gibt aber auch keinen Grund abzuwarten. Denn je eher Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, umso schneller können diese geprüft werden.“

Zu einer „schlanken Verständigung“ bereit 

Die Zurich wies erneut die Auffassung der Bundesregierung zurück, dass die Rückführungskosten nicht aus der Versicherungssumme von 110 Millionen Euro hätten bestritten werden dürfen. Zurich-Deutschlandchef Carsten Schildknecht sagte dem „Handelsblatt“, dass man zu einer „schlanken Verständigung“ über die Rückholkosten bereit sei. Das müsse kein Gerichtsverfahren sein. Zurich bot auch an, die vom Bund geplante Erstattung der Restsummen über das bereits etablierte Zahlungssystem laufen zu lassen. Die Regierung hat dafür bislang ein eigenständiges Verfahren vorgesehen.

Die deutsche Thomas Cook, die in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten war, hatte am 25. September Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen hatte schrittweise alle gebuchten Reisen abgesagt, zuletzt auch Trips mit Abreisedatum vom 1. Januar 2020 an, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt worden waren. (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance 

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments