Berufskrankheitenrecht: VdK verlangt große Reform

Wenn Arbeit krank macht, stellen sich wichtige Fragen: Wer zahlt und ab wann? Antworten liefert nun das Bundesarbeitsministerium in einem Gesetzentwurf zum Berufskrankheitenrecht. Der Bundesrat hat sich am Freitag, den 14. Februar, erstmalig mit dem Entwurf befasst. Der VdK-Präsidentin Verena Bentele gehen die Antworten nicht weit genug.

Rückenschmerzen zählen zu den häufigsten dauerhaften Erkrankungen im Job.

„Ich hätte mir eine große Reform gewünscht. Leider wird nur ein kleines Karo gespielt. Das reicht nicht. Wenn nur jeder Vierte, bei dem der Arzt den Verdacht auf eine Berufskrankheit festgestellt hat, auch eine Anerkennung durchkriegt, läuft etwas falsch. Teilweise müssen die Erkrankten das in jahrelangen Verfahren vor Gericht durchkämpfen. Das ist für erkrankte Menschen eine Zumutung.“

Willkürliches Durcheinander

Zwar sei es ein Fortschritt, dass der sogenannte Unterlassungszwang wegfalle, so Bentele weiter. Die Menschen können also weiter arbeiten in ihrem erlernten Beruf statt ihren Job aufgeben zu müssen, um Leistungen zu beziehen. Gar nicht zufrieden zeigt sich der VdK dagegen mit der Stichtagsregelung, also dem Zeitpunkt, ab dem Menschen Berufskrankheiten geltend machen könnten:

„Wer durch seinen Job krank geworden ist, der hat vom ersten Tag des Krankheitsausbruchs Ansprüche daraus. Es ist nicht gerecht, dass für 80 Krankheiten verschiedene Stichtagsregeln gelten und für alle künftigen, neuen Berufskrankheiten nicht. Das ist ein willkürliches Durcheinander von Regeln. Wir brauchen eine Anerkennung von Berufskrankheiten ohne jeden Stichtag. Eine echte Reform des Rechts der Berufskrankheiten muss zudem eine modernisierte Krankheitsliste enthalten. Auf diese Liste gehören auch psychische Erkrankungen und typische Erkrankungen aus sogenannten Frauenberufen etwa in der Pflege und der Kinderbetreuung.“

Für einen Sozialen Ausschuss im Ministerium

Der VdK fordert außerdem einen neuen ‚Sozialen Ausschuss Berufskrankheiten‘ beim Bundesarbeitsministerium. Dass der schon bestehende Ärztliche Sachverständigenbeirat, auf dessen Empfehlungen neue Berufskrankheiten in die Verordnung kommen, durch eine eigene Geschäftsstelle gestärkt werden soll, begrüßen wir. Aber dieser Beirat beleuchtet nur die medizinische Seite. Um die Rechte der Erkrankten wahrzunehmen, muss es einen ‚Sozialen Ausschuss‘ geben, der aus den Sozialpartnern und Sozialverbänden besteht.

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