
VVG ohne Hinweis auf LV-Zweitmarkt
Eine Hinweispflicht auf den Zweitmarkt für Lebensversicherungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird es nicht geben. Das erfuhr der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL), Berlin, aus regierungsnahen Kreisen. ?Es ist enttäuschend, dass die Politik es …
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