
Mitverschulden des Kunden kann Haftung reduzieren
Liegt eine fehlerhafte Beratung oder eine sonstige Pflichtverletzung des Versicherungsvermittlers vor, wird es für ihn oftmals schwer, der eigenen Haftung zu entrinnen. Nur in Ausnahmefällen kann die Haftung noch mit dem Argument des Mitverschuldens des Versicherungsnehmers abgewendet werden. …
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