
BU-Anzeigeverletzung: Die Grenzen der Offenbarungspflicht
"Die weitgefasste Pflicht zur Offenbarung von Gesundheitsbeeinträchtigungen findet ihre Grenze bei Erkrankungen, die offenkundig belanglos sind", schreibt das OLG Dresden in einem Urteil, bei dem ein Versicherer wegen Anzeigeverletzung von einem BU-Vertrag zurücktreten wollte.
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