
Kaskoversicherung: Keine Schadenübernahme bei „Unredlichkeit“
Macht ein Versicherungsnehmer wechselnde und widersprüchliche Angaben zu den Umständen einer Fahrzeugbeschädigung, dann muss der Kaskoversicherer den entstandenen Schaden nicht übernehmen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
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