
Kfz-Haftpflicht: BGH-Urteil zu überteuertem Unfallgutachten
Liegt das Honorar für die Gutachtenerstellung bei einem Unfallschaden deutlich über dem ortsüblichen Tarif, muss der Gutachter den Geschädigten darauf hinweisen – denn damit besteht das Risiko, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer das Honorar nicht komplett erstattet.
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