
Fallstricke bei Provisionsrückforderungen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 21. Januar 2015 (Az.: 10 AZR 84/14) weitere strenge Regeln für Provisionsrückforderungen aufgestellt. Der Fall betraf einen Angestellten eines Versicherers, er ist jedoch auf freie Makler ebenso anwendbar.
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