
Rechtsschutz: BGH stärkt Rechte des Versicherungsnehmers
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer bis dato gängigen Rechtssprechungspraktik gebrochen. Bei der Klausel zum Leistungsausschluss einer Rechtsschutzversicherung (Paragraf 2 a ARB 2005) sei nunmehr maßgeblich, wie diese von einem "durchschnittlichen …
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