
Steuervorteile nur bei eindeutigen Nachbetreuungspflichten
Vermittler können nach einem aktuellen Urteil Steuervorteile nur bei eindeutigen Nachbetreuungspflichten geltend machen. Wer zur Jahreswende seine Steuerbelastung senken möchte, sollte daher rechtzeitig Beweisvorsorge treffen.
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