
BGH erklärt Altklauseln in Versicherungsverträgen für unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass sich ein Versicherer nicht mehr auf die Verletzung von Vertragspflichten durch einen Kunden berufen kann, wenn die Klausel im Altvertrag nicht an das 2008 reformierte, kundenfreundlichere Versicherungsvertragsgesetz (VVG) angepasst wurde.
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