Infinus: Anleger-Klage gegen Vermittler zurückgewiesen

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat die Klage eines Anlegers gegen einen ehemaligen Vermittler des Haftungsdachs der Infinus zurückgewiesen. Das teilt die Münchener Kanzlei Peres & Partner mit, die den beklagten Vermittler vertrat.

Nikolaus Sochurek:“Aufgrund der Übertragbarkeit der Wertungen des Urteils auf andere Fälle dürften sich die Aussichten von Anlegern, Schadensersatz von gebundenen Vermittlern zu erhalten, nochmals deutlich verfinstert haben.“

Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek der Kanzlei Peres & Partner hatte den ehemaligen Tied Agent des Infinus-Hauftungsdachs bereits in der ersten Instanz vorm Landgericht Itzehoe erfolgreich vertreten (Az. 6 O 122/14). Sochurek betreute den Vermittler auch in der Berufungsinstanz, die nun zugunsten des Vermittlers entschied. Mit Beschluss vom 9. März.2015 hat das OLG Schleswig die Berufung der Klägerseite  vollumfänglich zurückgewiesen (Az. 5 U 203/14).

Keine vertraglichen Ansprüche

Das OLG schloss sich mit der Entscheidung Argumentation der Verteidigung, dass zwischen den Parteien kein Beratungsvertrag zu Stande gekommen sei, weshalb vertragliche Ansprüche ausscheiden würden. Es habe ein unternehmensbezogenes Geschäft für die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI) vorgelegen. Nach Ansicht des OLG habe sich der unternehmensbezogene Charakter des Geschäfts bereits aus den vorgelegten Unterlagen ergeben.

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Auch der Auffassung der Klägerseite, dass diese sittenwidrig geschädigt worden sei, schloss sich das OLG nicht an. „Wir freuen uns für unseren Mandanten und auch die zahlreichen anderen betroffenen Vermittler. Aufgrund der Übertragbarkeit der Wertungen des Urteils auf andere Fälle dürften sich die Aussichten von Anlegern, Schadensersatz von gebundenen Vermittlern zu erhalten, nochmals deutlich verfinstert haben“, so Rechtsanwalt Sochurek. (jb)

Foto: Schutterstock /Peres & Partner

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