Wärmedämmung: Der Letzte zahlt die Zeche

Wer bis vor kurzem meinte, die Bundesregierung stehe den Mietern zur Seite, indem sie die Mieten in angespannten Wohnungsmärkten per Gesetz einfrieren lässt, der muss dieses Urteil nun vielleicht revidieren.

Gastbeitrag von Mario Caroli, Bankhaus Ellwanger & Geiger.

Mario Caroli: „Mieter müssen Kosten der Wärmedämmung tragen.“

Denn während ab diesem Jahr vor allem in den gefragten Lagen der Ballungszentren Mietobergrenzen gelten werden, droht Mietern weit über die von der Mietpreisbremse betroffenen Regionen hinaus – flächendeckend deutschlandweit – noch größeres Ungemach: die Wärmedämmung.

Die Bundesregierung will mit einem weiteren Milliardenprogramm die Wärmedämmung fördern. Volkswirtschaftlich scheint das lohnend zu sein. Millionen von Quadratmetern Styropor wurden bereits an die Fassaden deutscher Wohnhäuser angebracht – und weitere Millionen werden folgen. Dabei wird weder vor historischen Altbauten noch vor Hochhäusern und Plattenbauten Halt gemacht.

Ob Gerüstbauer, Dämmstoffhersteller oder Stuckateuere, die auf zentimeterdickem Styropor die alte Ansicht wieder herstellen – sie alle profitieren. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn es nicht einen Leidtragenden dieser Dämmwut gäbe: den Mieter.

Vermieter erhöhen Mietpreise

Die Fassadendämmung soll eine spürbare Energieersparnis bringen. Zu spüren bekommen die meisten Mieter jedoch in erster Linie eine höhere Miete. Denn der Vermieter darf die Kosten für die energetische Sanierung auf die Mieter umlegen – und die sind meist höher als die Ersparnis für Heizung und Warmwasser.

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Wer nun allein die Vermieter als die Schuldigen ausmacht, denkt zu kurz. Denn sie setzen lediglich die Auflagen der Regierung zur Wärmedämmung um. Diese sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert und steigen seit Jahren.
Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass mit der Dämmung, also mit gut isolierten Räumen, ernste Gesundheitsrisiken einhergehen können.

Seite zwei: Gesundheitsschäden und Brandgefahr durch Dämmung

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