Kanzlei KWAG treibt Musterverfahren gegen MPC voran

Das Landgericht Hamburg hat grundsätzlich grünes Licht für eine kollektive Klage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz (KapMuG) in Sachen „MPC Renditefonds Leben plus VI“ gegeben.

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen wirft MPC "massive Prospektfehler" vor
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen wirft MPC „massive Prospektfehler“ vor.

Das teilte die Rechtsanwalts-Kanzlei KWAG aus Bremen mit. Der für ein solches Verfahren notwendige Vorlagebeschluss sei im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Nun müsse noch das Hanseatische Oberlandesgericht einen Musterkläger bestimmen.

Das sei „eine Formalie“, sagte Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, dann werde das KapMuG-Verfahren gegen das Hamburger Emissionshaus MPC Münchmeyer Petersen Capital AG starten. In einem solchen Verfahren können viele Anleger gemeinsam und insgesamt kostengünstig Schadensersatzansprüche geltend machen.

Mehrere hundert KWAG-Mandanten

Auch bei dem Schwesterfonds „Leben plus V“ erwartet Gieschen in den nächsten Tagen einen entsprechenden Vorlagebeschluss des Landgerichts, ebenso beim „Leben plus VII“. Die Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben bereits mehrere hundert Anleger gegen MPC und wirft dem Emissionshaus „massive Prospektfehler“ vor.

Laut Gieschen produzieren alle MPC-Rendite-Fonds mit deutschen Kapitallebensversicherungen Verluste in einer Größenordnung von bis zu 50 Prozent des eingesetzten Kapitals. Rund 11.500 Anleger hätten insgesamt 326 Millionen Euro in die drei MPC Lebensversicherungsfonds der „plus-Reihe“ investiert und bereits 2014 ein Ankaufsangebot für ihre Beteiligungen von der Fondsleitung erhalten, so die Mitteilung. Die Anleger hätten dabei allerdings bis zu 60 Prozent ihres Einsatzes verloren.

MPC: „Prospekte stets korrekt“

MPC sieht die Sache erwartungsgemäß anders. „Es war aus formaljuristischen Gründen zu erwarten, dass das Landgericht Hamburg die Klage zulassen würde. Das kam für MPC Capital nicht überraschend“, teilte das Unternehmen auf Nachfrage mit und betonte, die Zulassung des Verfahrens sage inhaltlich nichts über den Ausgang des Verfahrens aus.

„MPC Capital sieht einer gerichtlichen Überprüfung der Behauptungen durch das Hanseatische Oberlandesgericht gelassen entgegen. Die Gesellschaft und ihre juristischen Berater sind überzeugt, dass die Vorwürfe restlos entkräftet werden können. MPC Capital hat stets viel Wert auf eine hohe Prospektqualität und eine hohe Transparenz gelegt. Bislang hat jeder Prospekt einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten. Die Prospekte waren stets korrekt und haben den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen“, so die Stellungnahme. (sl)

Foto: KWAG

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