Zwei Jahre KAGB: Nach der Pflicht kommt nun die Kür

Am 22. Juli 2013 trat das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. Teil 2 der Geschichte: Wie es nun weiter geht.

Der Löwer-Kommentar

„Die Bafin spielt bei der Qualität der Konzepte und der Prospekte keine große Rolle, jedenfalls keine positive. In der Branche scheint sich mehr und mehr die Erkenntnis durchzusetzen, dass sie diese Punkte wieder selbst in Hand nehmen muss und sie hat begonnen, Lösungen zu entwickeln.“

Vor zwei Jahren hat das KAGB den Markt der Sachwertanlagen fast komplett zum Erliegen gebracht. Erst seit Herbst 2014 hat sich die Branche etwas belebt, doch auch seitdem erholt sie sich nur zögerlich.

Die bislang zugelassenen alternativen Investmentfonds (AIF) sind zudem kaum besser als ihre unregulierten Vorgänger, die Prospektqualität ist vielfach sogar deutlich schlechter und trotz der gewaltigen Bürokratie ist eine echte Kontrolle seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nicht ersichtlich.

Das war der ziemlich düstere Teil 1 der Geschichte. Die Zukunft jedoch sieht deutlich heller aus, denn die Branche scheint sich endlich wieder auf ihre Stärken zu besinnen.

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Vermehrt positive Nachrichten

Aktuell mehren sich die positiven Nachrichten. Das betrifft nicht nur die hohe Zahl von rund 60 vormaligen Initiatoren, die mittlerweile mit einer eigenen oder einer Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) den Schritt in die regulierte Welt vollzogen haben, darunter fast alle Häuser mit Marktbedeutung.

Auch die Zahl der neuen Fonds hat nach der erneuten Flaute von Februar bis Mai 2015 ab Juni wieder spürbar zugenommen, nach und nach scheinen die Unternehmen nun endlich die Vertriebserlaubnisse für ihre lange angekündigten Fonds zu erhalten.

Bei den Prospekten zeichnet sich ebenfalls eine Entwicklung in die richtige Richtung ab. Jedenfalls haben unlängst zwei KVGen gegenüber G.U.B. Analyse angekündigt, in die Prospekte ihrer nächsten Fonds anders als bei der AIF-Premiere wieder Prognoserechnungen aufzunehmen und sich auch ansonsten nicht wieder nur an den gesetzlichen Mindestangaben zu orientieren.

Seite zwei: Branchenverband BSI gefordert

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