Zwei Jahre KAGB: Nach der Pflicht kommt nun die Kür

Nach der Pflicht der Bafin-Anforderungen scheint nun wieder mehr Raum auch für die Kür zu sein. Doch nicht nur das. Mit einer Prospektqualität auf dem gewohnten Niveau – dem Wirtschaftsprüferstandard IDW S4 – reduzieren die Anbieter auch das ansonsten gewaltige Risiko in Hinblick auf die zivilrechtliche Prospekthaftung des Vertriebs.

Die Vertriebe müssen nun Druck machen und auch die noch zögerlichen KVGen von einheitlich hohen Prospektstandards überzeugen. Sie müssen dann auch nicht länger Sachwertanlagen verkaufen, ohne den Sachwert und seine konkreten Erfolgsaussichten zeigen zu können.

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Hier ist auch der Branchenverband BSI gefordert. Er muss sich von der Vorstellung verabschieden, dass die AIF-Prospekte genauso aussehen sollen wie die blutleeren Enthaftungsdokumente der restlichen weißen Welt  – und davon, dass höhere Standards für die AIF-Branche ein Wettbewerbsnachteil seien.

Neuer IDW-Standard muss her

Denn mit einer höheren und einheitlichen Informationstiefe der Prospekte kann die Branche nicht nur ihre Sachwerte besser darstellen.

Sie kann sich damit auch positiv abheben und signalisieren: WIR sind in dieser Branche die Spezialisten und setzen selbstverständlich weiterhin die Standards. Wer da mithalten will, muss sich unseren Maßstäben anpassen und nicht umgekehrt. Dieses Selbstvertrauen scheint nun allmählich zurückzukehren, wenn auch noch nicht bei allen KVGen.

Dazu muss sich der BSI endlich auch mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) an einen Tisch setzen und über eine praktikable, aber auch anspruchsvolle Neufassung des IDW S4 verständigen, zu der nun schon seit über eineinhalb Jahren unverändert ein – in der Tat noch nicht ausgereifter – Entwurf auf der IDW-Website sein Dasein fristet.

Manche Prospekte besser als früher

Das ist keinesfalls ein aussichtsloses Unterfangen. Wie sich KAGB und IDW S4 gut vereinbaren lassen, belegen zum Beispiel die Prospekte von Hahn, PCE oder HEH. Sie sind sogar besser als früher, weil sie einen Großteil des überflüssigen Ballasts des alten Vermögensanlagengesetzes und der -verordnung über Bord werfen konnten.

Seite drei: Talsohle spürbar durchschritten

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