VAG-Novelle verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) (cash-online berichtete hier) nun auch die neunte Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verabschiedet.
Die neuen Regelungen sollen den deutschen Versicherungsstandort nachhaltig fördern.

„Der Bundestag stärkt mit seinen Beschlüssen die Position der deutschen Versicherungswirtschaft im europäischen Wettbewerb“, sagte Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Dr. Jörg von Fürstenwerth in einer ersten Stellungnahme.

Wesentliche Änderungen der Novelle sind neue Bestimmungen zum Risikomanagement der Unternehmen. Die EU plant bis Ende des Jahres 2008 auch eine Richtlinie zur Reform des europäischen Versicherungsaufsichtsgesetzes, das sogenannte Solvency II – durchzuführen. Seit Juli 2007 liegt ein entsprechender Vorschlag vor. Voraussichtlich ab 2010 sollen die Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt werden.

„Mit seinen zukünftigen Aufsichtsregeln wirft Solvency II schon heute seinen Schatten voraus. Die geplante Richtlinie ist eine Herausforderung für das Risikomanagement der Unternehmen. Die Bundestagsbeschlüsse bestärken sie darin, sich frühzeitig darauf vorzubereiten“, so von Fürstenwerth.

Mit Blick auf Solvency II hat der Bundestag auch die Eigenmittelfähigkeit der freien Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) weiter klargestellt. Die Frage, welche Eigenmittel in welcher Höhe unter Solvency II angerechnet werden können, werde den Wettbewerb in Europa massiv beeinflussen. Der Bundestag stärkt daher die Position der deutschen Versicherungswirtschaft in der europäischen Diskussion. Auch der deutsche Pensionsfonds-Standort wird mit der VAG-Novelle gefördert, da für Pensionspläne ohne versicherungsförmige Garantie zukünftig weitaus flexiblere Bedeckungsregeln gelten. (aks)

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