Kinderversicherung: Absicherung für die Kleinen

Der Schutz von Kindesbeinen an ist dringend notwendig, schließlich ist der staatliche Kinderschutz dürftig. Besser als Standardpakete mit starren Inhalten sind Einzelbausteine, die sich individuell zu einem bedarfsgerechten Vorsorgekonzept zusammenstellen lassen.

Gastbeitrag von Werner Gremmelmaier, Universa Versicherungen

Werner Gremmelmaier, Vertriebsvorstand der Universa Versicherungen: „Nach einer TSN-Infratest-Umfrage halten Eltern eine gute Beratung durch den Versicherungsvermittler für eine wertvolle Entscheidungshilfe.“

Der staatliche Kinderschutz lässt zu wünschen übrig: Unfallschutz gibt es nur im Kindergarten, in der Schule oder auf dem direkten Weg dorthin. Wird ein Kind durch einen Unfall oder eine Krankheit pflegebedürftig, zahlt die Pflegekasse je nach Stufe nur ein niedriges Pflegegeld, das kaum ausreicht, um die Pflegekosten und Einkommensverluste der Eltern zu decken, die durch die Betreuung des Kindes entstehen.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse gilt für die medizinische Versorgung das im Sozialgesetzbuch festgeschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot, nach dem die Leistungen nur „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein dürfen.

Auch später im Berufsleben sind die Kinder auf sich allein gestellt und haben seit der Rentenreform 2001 keinen Schutz mehr bei Berufsunfähigkeit.

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Passender Risikoschutz für Kinder

Bei der Vorsorge für Kinder sollten Eltern Schritt für Schritt vorgehen. Einen goldenen Weg gibt es nicht. Jeder Elternteil hat andere Bedürfnisse und Vorsorgepräferenzen. Soll beispielsweise die medizinische Versorgung bei gesetzlich Versicherten um Heilpraktiker, Naturheilverfahren, homöopathische Mittel sowie zusätzliche Vorsorge- und Ergänzungsuntersuchungen ausgeweitet werden?

Wird ein finanzieller Zuschuss für Brillen, Kontaktlinsen oder eine Zahnspange benötigt? Immerhin ist eine Zahn- und Kieferregulierung heute bereits bei fast jedem zweiten Kind erforderlich.

Gute Angebote leisten bei Kieferorthopädie auch, wenn von der Krankenkasse in den Indikationsgruppen 1 und 2 keine Grundleistung erbracht wird. Keine Abstriche sollten Eltern bei der medizinischen Versorgung im Krankenhaus machen: Chefarztbehandlung mit Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl gibt es für Kinder bereits für nur wenige Euro im Monat.

Seite zwei: Im Ernstfall ein Leben lang

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