PKV-Verband: Pflegereform führt zu höheren Beiträgen

Die Reform der Pflegeversicherung bringt eine deutliche Ausweitung der Pflege-Leistungen in der Gesetzlichen Pflegeversicherung und in der Privaten Pflegepflichtversicherung bei moderaten Beitragsanpassungen, so der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Die Pflegereform führt zu Beitragsanpassungen in der Gesetzlichen Pflegeversicherung und in der Privaten Pflegepflicht­versicherung.

Die vom Bundestag beschlossenen Mehrleistungen für Pflegebedürftige machen Beitragsanpassungen sowohl in der Gesetzlichen Pflegeversicherung als auch in der Privaten Pflegepflichtversicherung erforderlich. „Mit dem Pflegestärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige zum Jahreswechsel 2015 mehr Geld. So steigt etwa die Zuzahlung der Pflegeversicherung für Sachleistungen in der Pflegestufe III von 1.550 Euro auf 1.612 Euro“, so Uwe Laue, Vorsitzender des PKV-Verbands.

Ausweitung der Pflege-Leistungen

Insgesamt steigen die Leistungen demnach um vier Prozent. Die Reform sieht eine deutliche Ausweitung der Pflege-Leistungen vor. Aus diesem Grund hebt die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 den Beitragssatz für die Gesetzliche Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte an – das entspricht einer Erhöhung des Zahlbetrags um rund 17 Prozent. Dadurch steigt der Höchstbeitrag dort von 83,02 Euro auf 96,94 Euro.

„Da die Mehrleistungen auch für die Private Pflegepflichtversicherung gelten, muss sie ebenfalls ihre Beiträge anpassen. Sie erhöhen sich im Durchschnitt aller Versicherten nur um etwa 11 Prozent“, so  Laue. Die prozentuale Steigerung könne je nach Alter und Versicherungsbeginn im Einzelfall auch höher oder niedriger ausfallen. Für Privatversicherte bleibt es demnach weiterhin bei der Beitrags-Deckelung auf maximal den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Pflegeversicherung.

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„Allerdings gilt auch nach der Pflegereform für alle Versicherten, dass die gesetzlich definierten Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit vielfach nicht ausreichen werden, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken. Die Pflegepflichtversicherung bietet auch in Zukunft nur einen ‚Teilkasko-Schutz‘“, mahnt Laue. Eine ergänzende private Vorsorge sei daher nach wie vor unverzichtbar. (jb)

Foto: Shutterstock

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