Online-Versicherungsvertrieb: Plant Eiopa Regelrahmen?

Da immer mehr Verbraucher Versicherungspolicen im Internet abschließen, hat die EU-Versicherungsaufsicht Eiopa eine Stellungnahme zum digitalen Vertrieb von Versicherungs- und Altersvorsorgeprodukten veröffentlicht. Dies berichtet die deutsche Finanzaufsicht Bafin in ihrer heute erschienenen monatlichen Publikation.

Es soll sichergestellt werden, dass die Portalanbieter die Beratungspflicht beim Online-Verkauf erfüllen, sofern eine solche in dem jeweiligen Land existiert.

Mit dem Online-Abschluss seien Risiken wie Falschkäufe durch eine fehlende Beratung, zu teuere Versicherungen oder eine nicht bedarfsgemässe Deckung verbunden, heißt es. Insbesondere bestünde die Gefahr, dass die Käufer in erster Linie auf den Policenpreis schauten.

Eiopa gibt Handlungsempfehlungen

Um diese Gefahren zu minimieren gibt die Versicherungsaufsichtsbehörde ihren nationalen Partnern Handlungsempfehlungen an die Hand.

Es solle zum Beispiel sichergestellt werden, dass die Portalanbieter die Beratungspflicht beim Online-Verkauf erfüllen, sofern eine solche in dem jeweiligen Land existiert.

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Außerdem sei die Transparenz des Verkaufsprozesses wichtig, da auf diese Weise „unreflektierte oder versehentliche Vertragsabschlüsse“ vermieden würden.

Zudem sollten sich die nationalen Regulierungsbehörden „proaktiver über die Aktivitäten im Online-Vertrieb informieren und Daten sammeln und auswerten“ und dabei auch neuere Vertriebskanäle in ihre Beobachtungen integrieren, wie etwa Vergleichsportale, Smartphone-Apps oder den Verkauf über soziale Netze.

Mögliche Anpassung der IMD-Richlinie

Eiopa zufolge könnten im Rahmen der laufenden Überarbeitung der IMD-Richlinie neue Regeln für den Vertrieb von Versicherungsprodukten hinzugefügt werden, um sicherzustellen, dass unabhängig vom gewählten Vertriebskanal ein einheitliches Verbraucherschutzniveau gewährleistet werden könne. (nl)

Foto: Shutterstock

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