VSH: Wenn Vermittlern ein Berufsverbot droht

Kündigen VSH-Versicherer schadensbedingt, kommt der Vermittler schnell unter Zeitdruck. Um nicht Gefahr zu laufen seine Zulassung zu verlieren, sollten Vermittler für den Fall der Fälle vorgesorgt haben. Es kann jeden treffen.

Gastbeitrag von Ralf Werner Barth, Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV)

Ralf Werner Barth: „Bei Vermittlern, denen bereits häufiger schadensbedingt gekündigt wurde, reagieren die Gesellschaften zuweilen mit Ablehnung oder Angeboten mit exorbitant hohen Prämien.“

Schadensmeldung. Manchmal nur eine kleine, manchmal auch eine größere Katastrophe! Ganz gleich, ob der Vermittler schuldhaft gehandelt hat oder nicht. Zwar rettet ihn und seinen Kunden eine ausreichend hohe Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) vor Verlusten. Aber die Gefahr nach einer Schadensregulierung kann eine im Anschluss darauf erfolgende schadensbedingte Kündigung sein. Die Folgen für den Vermittler wären fatal: Derartige Kündigungen werden in der Regel mit einer Frist von einem Monat wirksam.

Zudem meldet der Versicherer die Beendigung des Vertrages pflichtgemäß umgehend an das Vermittlerregister. Betroffene Vermittler müssen dort innerhalb von nur vier Wochen eine neue VSH-Policenbestätigung vorlegen, damit sie ihre Registrierung aufrechterhalten können. Gelingt das nicht, steht die berufliche Existenz auf dem Spiel. Denn dann droht ein Berufsverbot.

Kein Abschlusszwang für Versicherer

Die VSH ist für Vermittler zwar eine Pflichtversicherung. Aber kein Versicherer ist verpflichtet, Vermittler zu versichern. Vor allem nicht, wenn er ihn als persona non grata, als unerwünscht, identifiziert hat. Es gibt also keinen Kontrahierungszwang. Bei Vermittlern, denen bereits häufiger schadensbedingt gekündigt wurde, reagieren die Gesellschaften zuweilen mit Ablehnung oder Angeboten mit exorbitant hohen Prämien, die der Vermittler vielleicht nicht in der Lage oder willens ist zu zahlen.

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Diese Vermittler sollten unbedingt einen VSH-Makler um Unterstützung bei der Neueindeckung bitten, auch um zu erfahren wie die Versicherer die Situation und Arbeitsweise einschätzen. Denn die Welten von Vermittlern (emotional) und Schadenssachbearbeitern (faktenorientiert) sind zwei grundverschiedene.

Seite zwei: Kaum Zeit für eine Neu-Eindeckung

Unabhängig von der Schadensituation sind vier Wochen eine extrem kurze Zeit um eine neue VSH zu bekommen. Es gilt, den Anbieter ausfindig zu machen, der trotz Schaden bereit ist, ein vollumfängliches Angebot zu normalen oder moderaten Konditionen abzugeben. Dazu kommt die existenzielle Notwendigkeit Angebote und deren Bedingungen in Bezug auf die berufliche Tätigkeiten zu vergleichen.

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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