PRIIPs: Der Schluckauf ist weg – aber nicht ganz

Nur wenige Stunden zuvor hat die BaFin eine offenbar weitgehend wortgleiche Erklärung an den Sachwerteverband BSI geschickt, der zum Jahreswechsel in den Immobilienverband ZIA übergeht und der postwendend eine entsprechende Information über die „seit längerem angekündigte“ Stellungnahme der BaFin an seine Mitglieder versandt hat.

Ein Punkt aus der BSI-Information, die uns vorliegt, ist in der BaFin-Antwort an Cash. jedoch nicht enthalten: Laut BSI hat die BaFin ihre Rechtsauffassung (auch) damit begründet, „dass die Verpflichtung zur Erstellung eines PRIIPs-KID einen verkaufswilligen Kleinanleger deutlich überfordern würde, was nicht gewollt sein könne“.

Demnach sieht die BaFin anscheinend den Verkäufer eines Fondsanteils als „Hersteller“ des Zweitmarktangebots an. Damit wäre der Anleger für das KID verantwortlich – und nicht etwa der ursprüngliche Initiator oder die Fondsgesellschaft.

Neuer Schluckauf ab 2020?

Im Augenblick ist das wegen der Ausnahme für „Altfonds“ irrelevant. Die aktuelle BaFin-Antwort bezieht sich jedoch nur auf Fonds, die vor der Regulierung 2013 aufgelegt wurden, nicht auf die seitdem regulierten alternativen Investmentfonds (AIF). Diese sind bis Ende 2019 generell von der KID-Pflicht ausgenommen.

Ab 2020 jedoch könnte sich für sie die Frage stellen, ob ein Zweitmarkt-KID erstellt werden muss – und wer dann dafür verantwortlich ist. Insofern ist nicht auszuschließen, dass in zwei Jahren der Schluckauf zurückkehrt: im AIF-Zweitmarkt.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Die Fragen und die vollständigen Antworten der BaFin haben wir hier für Sie dokumentiert.

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