Warum die Riester-Rente nicht läuft

Breiting hat zusammen mit anderen Fachleuten ein Förderprinzip entwickelt, bei dem die Günstigerprüfung durch die Finanzämter entfällt und durch eine zusätzliche prozentuale Zulage auf den Beitrag ersetzt wird.

Die Feststellung der Förderung wird abschließend von der Zentralen Zulagenstelle oder dem Bundeszentralamt für Steuern vorgenommen. Gleichzeitig werden die Förderbedingungen, die ohnehin niemand so richtig nachvollziehen kann, entschlackt.

Die bisherigen Unterscheidungen in mittelbare,unmittelbare und keine Förderberechtigung entfallen. Jeder Steuerzahler darf also sparen und erhält auch einen Zuschuss auf die eigenen Sparbeiträge.

Abgleich mit Bruttoverdienst entfällt

Damit verschwindet schon einmal die Feststellung des Förderstatus, der sich im Laufe des Lebens immer wieder verändern kann. Nach dem Breiting-Vorschlag wird ein Mindesteigenbeitrag in drei Stufen festgesetzt, je nachdem in welcher Einkommensklasse der Sparer ist.

Dafür gibt es eine pauschalierte Einstufung in die Gruppen geringe, mittlere und hohe Einkommen. Mit dieser deutlichen Vereinfachung entfällt zudem der ständige Abgleich mit dem Bruttoverdienst aus dem Vorjahr, mit dem bislang die individuelle Förderung bestimmt wird.

Ist der Mindestbeitrag eingezahlt, erhält der Riester-Sparer die Grund-und Kinderzulage. Zusätzlich erlangt der Sparer eine prozentuale Förderung, die von seiner gesamten Sparleistung abhängt.

Seite fünf: Soziale Ausgewogenheit wichtig

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