Heizungsgesetz: Scharfe Kritik vom Immobilienverband

Foto: IVD / Thomas Rafalzyk
Dirk Wohltorf (IVD): "Ein nächster politischer Schlag gegen private Vermieter."

Die Regierung hat sich über weitere Details zur geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes verständigt. Eine Kostenbremse für Mieter könnte Vermieter stärker in die Pflicht nehmen. Der Immobilienverband IVD sieht darin einen Rückschritt.

Die Bundesregierung treibt die Reform des Gebäudeenergiegesetzes voran. Am 25. Februar 2026 hatte sie Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt, das das bestehende Regelwerk des sogenannten „Heizungsgesetzes“ ablösen soll. Ein Kabinettsbeschluss ist derzeit für den 13. Mai 2026 vorgesehen, der Gesetzentwurf liegt noch nicht im Bundestag vor.

Nach Medienberichten hat sich die Koalition inzwischen auf eine sogenannte Kostenbremse für Mieter verständigt. Diese sieht vor, dass Vermieter bei neu installierten fossilen Heizungen künftig an Folgekosten beteiligt werden. Dazu zählen unter anderem der CO₂-Preis, Netzentgelte sowie Mehrkosten für biogene Brennstoffe.


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Aus Sicht des Immobilienverband Deutschland IVD widerspricht diese Regelung dem angekündigten Ziel, Vermietern mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik einzuräumen.

IVD sieht Belastung für private Vermieter

IVD-Präsident Dirk Wohltorf kritisiert die geplanten Vorgaben deutlich. „Die so genannte Kostenbremse ist in Wahrheit eine Investitionsbremse und ein nächster politischer Schlag gegen private Vermieter. Wer Freiheit im Heizungskeller verspricht und Vermieter am Ende doch wieder durch die Hintertür in Anspruch nimmt, konterkariert den angekündigten Neustart beim Heizungsgesetz.“

Nach Einschätzung des Verbands trifft die Regelung insbesondere private Kleinvermieter. Diese seien bereits durch das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz an den Heizkosten beteiligt.

Kritik an Anreizwirkung der Regelung

Wohltorf sieht zudem Fehlanreize durch die geplante Kostenverteilung. „Gerade private Kleinvermieter werden erneut belastet – obwohl sie über das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz längst an den Heizkosten beteiligt sind. Kostenbremsen senken keine Kosten, sie verschieben Verantwortung und setzen Fehlanreize.“

Auch die Steuerungswirkung der Maßnahme bewertet der Verband kritisch. „Am Ende reguliert der Mieter die Heizung durch sein persönliches Heizverhalten, schlimmstenfalls durchs offene Fenster – und der Vermieter zahlt mit.“

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