Schöne neue BU-Welt: Axa und DBV überarbeiten Versicherungen

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Damit der Kunde im Fall einer Berufsunfähigkeit noch besser abgesichert ist, wurden laut Axa zusätzliche Bausteine integriert. Eine Überbrückungshilfe in Höhe von bis zu sechs BU-Monatsrenten soll einen nahtlosen Übergang von der Arbeitsunfähigkeit auf Berufsunfähigkeit sichern.

Leistungen bei speziellen Beeinträchtigungen

Die Überbrückungshilfe wird gezahlt wenn der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger das Kranken- bzw. Krankentagegeld einstellt.

Auch bei speziellen Beeinträchtigungen, wie beispielsweise ein ständiger Rollstuhlbedarf, Blindheit oder Taubheit, ist einmalig in der Vertragslaufzeit eine Leistung über den Zeitraum von maximal 24 Monaten garantiert.

Seite 5: Rehabilitations- und Integrationsberatung

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