Swiss Life zählt laut den aktuellen „Asscompact Trends III/2026“ bei der Betriebsrente zu den Top-Drei-Anbietern bei Maklern. Haben Sie eine Erklärung für das Abschneiden in diesem Ranking
Harenberg: Wir verfolgen einen vollständigen Benefit-Ansatz: leistungsstarke Vorsorgeprodukte in der Altersversorgung, daneben betriebliche Arbeitskraftabsicherung und betriebliche Krankenversicherung - hinsichtlich der Benefits sind wir vollständig aufgestellt. Und im Bereich der Prozessdigitalisierung sind wir sehr weit vorangeschritten. Xempus haben wir als bAV-Plattform in den Mittelpunkt unserer Strategie gestellt, damit wir Benefits hochdigital zwischen Vermittler, Berater, Firmenkunde und Arbeitnehmer abwickeln können. Das ist ein zentrales Instrument. Zusätzlich investieren wir stark in die Unterstützung der Vermittelnden: Spezialisten vor Ort, die bei der Implementierung der betrieblichen Altersversorgung beim Arbeitgeber helfen. Wir lassen die Vermittlerinnen und Vermittler nicht allein. Wenn sie sagen, sie hätten gerne jemanden dabei, schicken wir Spezialisten, die mit zum Firmenkunden gehen und Spezialthemen abdecken.
Wie hoch ist der Anteil der Makler, die diese Unterstützung tatsächlich in Anspruch nehmen?
Harenberg: Wir unterscheiden da verschiedene Segmente. Es gibt Spezialmakler in Deutschland, die keine Unterstützung brauchen und wirklich alles selbst vorhalten. Das ist aber ein sehr begrenzter Kreis. In Zahlen: Zehn Prozent können es selbst - 90 Prozent brauchen bei diesen Themen Unterstützung.
2018 kam das BRSG I, in diesem Jahr dann das BRSG II - in zwei Schritten. Und nun liegt der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission auf dem Tisch. Es ist viel Bewegung in der betrieblichen Altersvorsorge. Wie lautet Ihr Zwischenfazit? Was hat sich in den vergangenen acht Jahren wirklich verändert - und was wartet noch auf eine Lösung?
Harenberg: Das BRSG I war ein wirklich wichtiger und guter Schritt des Gesetzgebers. Die Sensibilität für die bAV ist deutlich gestiegen, und die Einführung des 15-Prozent-Arbeitgeberzuschusses bei der Entgeltumwandlung war extrem wichtig, um die Attraktivität der bAV zu erhöhen und in den Betrieben für Durchdringung und Teilnahme zu sorgen. Was man aber trotzdem sieht: Bei Kleinstunternehmen hinkt die Beteiligung deutlich hinterher. Bei größeren Mittelständlern und Großunternehmen ist eine sehr gute Verbreitung erreicht - bei kleinen Betrieben nicht. Das BRSG II ist dann weit hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Worauf wir nach wie vor warten - und was absolut wichtig wäre - ist eine Reform der Beitragszusage mit Mindestleistung. Das ist die Zusageform, die noch immer eine hundertprozentige Beitragsgarantie fordert und damit ein hohes Investment in Aktien verhindert. Da ist dringender Handlungsbedarf: Die Garantieanforderung müsste auf 80 Prozent gesenkt werden. Das würde Anbieter in die Lage versetzen, massiv in Aktien zu investieren - man muss nicht vollständig auf Garantien verzichten, man müsste nur leicht runtergehen. Das Zweite ist das Opt-out-Modell auf Betriebsebene. Es gibt Arbeitgeber, die alle Mitarbeitenden automatisch für die bAV anmelden und ihnen die Möglichkeit geben möchten, aktiv abzuwählen - statt umgekehrt. In Deutschland ist das noch nicht möglich. Dabei würde es die Durchdringung in Unternehmen erheblich erhöhen: Wir reden von 80 bis 90 Prozent Teilnahmequote. Heute ist es genau andersherum: Mit jeder und jedem Mitarbeitenden muss gesprochen werden, und das bremst die Teilnahme an Entgeltumwandlungsprogrammen massiv. Und drittens - auch ein Thema aus dem BRSG II - die §-100-Förderung. Vom Grundsatz her eine gute Idee: Wenn ein Arbeitgeber für Geringverdienende eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung einrichtet, bekommt er einen attraktiven staatlichen Zuschuss. Aber dann wird es wieder kompliziert: Die Förderung gilt nicht für alle Durchführungswege, ist im Wesentlichen auf die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG begrenzt und setzt eine Tarifstruktur voraus, die meist nicht zu dem passt, was in anderen Benefit-Komponenten eingesetzt wird. Das macht die Administration außerordentlich aufwendig und die Nutzung deutlich seltener, als sie sein könnte.
Sie haben gute Vorschläge - und arbeiten eng mit dem Vertrieb zusammen, der die Konzepte in die Betriebe bringen muss. Warum reagiert die Politik darauf eigentlich nicht?
Harenberg: Das fragen wir uns auch. Unsere Einschätzung ist, dass die Politik stark auf das Sozialpartnermodell setzt - also darauf, dass über Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände per Tarifverträge flächendeckend betriebliche Altersversorgung eingeführt wird, und zwar mit einem System ohne Garantien. Vor diesem Hintergrund werden die traditionellen Zusageformen - beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung - derzeit nicht angefasst.
Die Kommission empfiehlt eine obligatorische Kapitalrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung - beginnend 2028 mit 0,5 Prozentpunkten und bis 2030 auf zwei Prozent steigend. Belebt das auch die bAV, weil der Systemwechsel Richtung Kapitaldeckung nun auch in der ersten Säule ankommt? Oder droht dort Konkurrenz?
Harenberg: Zunächst zeigt diese Entwicklung, dass die Versorgungslücke enorm groß ist. Wenn man die heutige gesetzliche Rente betrachtet und sieht, zu welchen Maßnahmen die Politik greift, ist zunächst positiv festzuhalten, dass etwas unternommen wird. Aber die Lücke wird auch danach noch groß sein. Deshalb glauben wir, dass diese gesamte Diskussion die betriebliche Altersversorgung beflügeln wird - es droht also keine direkte Konkurrenz. Und man muss sehen: Die bAV hat Alleinstellungsmerkmale. Sie ist ein personalpolitisches Instrument - wir reden hier nicht über Sozialpolitik, sondern über Arbeitgeber, die sich gegenüber ihrer Belegschaft attraktiv machen wollen. Dazu haben wir in der Entgeltumwandlung einen dreifachen Hebel: Steuerersparnis, Arbeitgeberzuschuss, Sozialversicherungsersparnis. Das macht die bAV gegenüber anderen Versorgungssystemen konkurrenzfähig - auch gegenüber dem Altersvorsorgedepot, das jetzt kommt.
Die Kommission gibt als Gesamtziel eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent aus. Erreichbar ist das nur, wenn die bAV-Verbreitung erheblich steigt. Was muss der Gesetzgeber liefern - und wo steht die Branche in der Pflicht?
Harenberg: Was der Gesetzgeber liefern muss, habe ich eben skizziert. Vor allem die Reform der Beitragszusage mit Mindestleistung. Aber man muss auch zugeben, dass die Branche in der Pflicht steht, die Beratung bei Kleinstunternehmen zu verstärken. Ohne Beratung wird es nicht funktionieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmende werden nicht von allein aktiv - gerade kleine Betriebe haben keine Infrastruktur für Personalmanagement. Das kann nur die Branche auffangen. Und das Zweite: bAV gilt als komplex und dieses Etikett bremst. Dabei lässt sich die Komplexität managen, wenn man die Direktversicherung niedrigschwelliger erklärt und das Angebot vereinfacht. Im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wird gerade intensiv konzipiert, wie die Branche speziell für Kleinstunternehmen eine Lösung bereitstellen kann, bei der ein Drei- oder Fünf-Personen-Betrieb sagt: Das kann ich nehmen, das ist handhabbar. Das sind aus unserer Sicht bei Swiss Life die zwei Punkte, bei denen die Branche besser werden muss - und besser werden kann.
Seite 2: Swiss Life und der Dreiklang in der betrieblichen Vorsorge: „Wir haben konsequent die Arbeitgebersicht eingenommen.“
















