„Es ist richtig und überfällig, das ewige Widerrufsrecht zu begrenzen. Vermittlerinnen und Vermittler sowie Versicherer brauchen nach spätestens zwei Jahren endgültige Planungssicherheit“, betont Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Der vorliegende Entwurf geht aus Sicht des Verbands jedoch nicht weit genug: Insbesondere der Begriff der „nicht ordnungsgemäßen Belehrung“ sei zu vage formuliert und öffne damit neuen rechtlichen Unsicherheiten Tür und Tor – obwohl genau diese Unsicherheiten eigentlich beseitigt werden sollen.
Der AfW fordert daher eine klarere gesetzliche Regelung: Die geplante Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen müsse auch dann gelten, wenn die Widerrufsbelehrung inhaltliche Mängel aufweist, aber formal erteilt wurde. Nur wenn eine Belehrung gänzlich fehlt, solle eine Ausnahme vom Fristablauf zulässig sein. Darüber hinaus müsse gesetzlich klargestellt werden, dass die neue Regelung auch für bereits bestehende Verträge gilt.
Hintergrund der Diskussion ist eine bisher bestehende Rechtslage, die es Verbrauchern erlaubt, unter bestimmten Umständen auch Jahre nach Vertragsabschluss Lebensversicherungen zu widerrufen. Das hatte in der Vergangenheit nicht nur zu zahlreichen Rückabwicklungen, sondern auch zu Rückforderungen gezahlter Provisionen geführt – vielfach zulasten der Vermittler.
Der Verband sieht darin ein erhebliches wirtschaftliches Risiko für die Branche. „Wir brauchen eine gesetzliche Klarheit, die für Verbraucher nachvollziehbar und für Vermittler rechtssicher ist“, so Wirth. Nur dann lasse sich das Vertrauen in langfristige Altersvorsorgeverträge nachhaltig stärken.