AfW warnt vor Eingriffen in Vergütung bei Altersvorsorgereform

Norman Wirth
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Norman Wirth

Der Bundestag berät das Altersvorsorgereformgesetz in erster Lesung. Während der AfW die stärkere Kapitalmarktorientierung unterstützt, sieht der Verband bei der Ausgestaltung der Vergütung erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung das Altersvorsorgereformgesetz beraten. Ziel der Reform ist es, die geförderte private Altersvorsorge flexibler zu gestalten, ihre Renditechancen zu erhöhen und sie für breitere Bevölkerungsschichten attraktiver zu machen. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung unterstützt diese Stoßrichtung grundsätzlich. Entscheidend sei nun, wie die geplanten Maßnahmen im weiteren parlamentarischen Verfahren konkret ausgestaltet werden.

Die stärkere Kapitalmarktorientierung bewertet der AfW positiv. Höhere Renditechancen und transparente Kostenstrukturen gelten dem Verband als zentrale Voraussetzungen für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung. Gleichzeitig warnt der Verband vor pauschalen Eingriffen in bestehende Vergütungsmechanismen.


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Kritisch sieht der AfW insbesondere einen möglichen Wegfall der Zillmerung. Eine solche Maßnahme verkenne, dass der wesentliche Teil der Beratungsleistung zu Beginn eines Vertrags erbracht werde. Wo Beratung stattfinde, müsse auch eine zeitnahe Vergütung möglich bleiben. Abschlusskosten dürften nicht so verteilt werden, dass der anfängliche Beratungsaufwand wirtschaftlich entwertet wird.

„Die Diskussion darf sich nicht allein auf Prozentkennziffern verengen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Kundennutzen besteht nicht nur aus niedrigen Kosten, sondern auch aus qualifizierter Beratung, Haftung und laufender Betreuung. Pauschale Aussagen greifen hier zu kurz. Klar ist aber auch: Altersvorsorgeberatung ist anspruchsvoll und haftungsträchtig. Ohne eine angemessene Vergütung wird eine flächendeckende qualifizierte Beratung in der geförderten Altersvorsorge nicht aufrechterhalten werden können.“

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