BaFin: Untersagungs-Flut geht weiter

Der Strom an neuen Verfügungen der Finanzaufsicht BaFin wegen unerlaubter Geschäfte reißt nicht ab. Allein gestern und heute traf es drei weitere Unternehmen. Zudem warnt die Behörde vor einem dreisten Etikettenschwindel.

Die BaFin hat seit Anfang September schon neun Untersagungsverfügungen veröffentlicht.

Heute veröffentlichte die BaFin, dass sie CashCar Buchner, Inh. Heike Buchner, Geiselhöring, mit Bescheid vom 7. September 2018 die unverzügliche Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Kreditgeschäfts aufgegeben hat.

Das Unternehmen biete Geldsuchenden den Ankauf und die umgehende Rückvermietung ihres Kraftfahrzeugs unter der Bezeichnung „sale & lease back“ an. Es räumt den Geldsuchenden ein „Rücktrittsrecht“ binnen sechs Monaten zum Zweck des „Rückkaufs“ ihres Kraftfahrzeugs ein.

Hierdurch betreibe das Unternehmen das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so die Mitteilung der Behörde. Das Unternehmen ist verpflichtet, das vorgenannte Angebot sofort einzustellen und die Darlehensvereinbarungen unverzüglich durch vertragsgemäße Kündigung der zugrunde liegenden Verträge abzuwickeln.

Unerlaubtes Einlagengeschäft

Die BaFin hat zudem der „Valorum Vermögensverwaltung GmbH“, Mannheim, aufgegeben, das Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln, wie sie gestern mitteilte. Das Unternehmen schloss Darlehensverträge unter der Bezeichnung „Partiarisches (gewinnabhängiges) Darlehen“ und versprach die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder.

Hierdurch betreibe die Valorum Vermögensverwaltung GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Seite 2: Kein Pfandleihprivileg bei fremden Lagern

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