Die BaFin hat Anfang Oktober 2026 wegen des Verdachts auf unerlaubte Kryptowerte-Dienstleistungen vor der Online-Plattform vaulttrades.co gewarnt. Darüber berichtete das Verbraucherschutzforum Berlin. Ein Einzelfall ist das nicht: Allein 2025 veröffentlichte die Finanzaufsicht laut ihrem Jahresbericht 639 solcher Verdachtswarnungen, nach 505 im Jahr 2024. Für Berater, Vermittler und Vermögensverwalter ist diese Entwicklung relevant. Sie zeigt, dass der graue Kapitalmarkt für ihre Kunden ein wachsendes Risiko bleibt.
Wann die BaFin vor unerlaubten Geschäften warnt
Die Aufsicht warnt regelmäßig vor Websites, die ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Besteht ein solcher Verdacht, veröffentlicht sie dazu eine Verdachtswarnung - so wie aktuell im Fall vaulttrades.co. Eine abschließende schwarze Liste unseriöser Anbieter führt die BaFin dagegen nicht. Stattdessen meldet sie fortlaufend einzelne Fälle und verweist auf ihre Unternehmensdatenbank. Dort lässt sich prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist.
Grauer Kapitalmarkt: Deutlich mehr Warnungen verzeichnet
Dieser Zuwachs bei den Verdachtswarnungen fügt sich in das Gesamtbild der übrigen Aufsichtsstatistik ein. Denn auch die Zahl der neuen Verdachtsfälle unerlaubter Geschäfte stieg 2025, ebenso die Warnhinweise wegen öffentlicher Angebote ohne Prospekt.
| Indikator | 2024 | 2025 |
|---|---|---|
| Warnungen zu unerlaubten Geschäften | 505 | 639 |
| Insgesamt neu erfasste Verdachtsfälle unerlaubter Geschäfte | 1.325 | 1.645 |
| Hinweise zu öffentlichen Angeboten ohne Prospekt | 26 | 32 |
Auch das Verbrauchertelefon der BaFin spiegelt diesen Trend: Im Jahr 2025 verzeichnete die Behörde dort 36.762 Anrufe, gegenüber 33.650 im Vorjahr. Dabei entfielen 17,69 Prozent der Anfragen auf den unerlaubten beziehungsweise grauen Kapitalmarkt.
Für 2026 liegt noch keine vergleichbare Gesamtzahl vor. Zwar führt die BaFin auf ihrer laufend aktualisierten Übersicht „News & Warnungen“ auch für dieses Jahr bereits zahlreiche einzelne Verdachtswarnungen auf, darunter den Fall vaulttrades.co. Eine offizielle Jahreszahl veröffentlicht die Behörde jedoch erst mit dem nächsten Jahresbericht, voraussichtlich 2027. Belastbar sind daher bislang nur die 639 Warnungen aus dem vollen Kalenderjahr 2025.
Wie Cybertrading Fraud in der Praxis abläuft
Einen Einblick in den typischen Ablauf solcher Fälle liefern Zahlen der Polizei Hamburg zum sogenannten Cybertrading Fraud. Die Behörde registrierte 2024 rund 500 Fälle betrügerischer Online-Handelsplattformen. Der Gesamtschaden lag bei etwa 15 Millionen Euro.
Typisch ist laut Polizei zunächst ein vermeintlich risikoloses Einstiegsinvestment von rund 250 Euro. Anschließend folgt Druck zu höheren Einzahlungen. Will ein Kunde sich sein Geld auszahlen lassen, verlangen die Täter angebliche Steuern oder Gebühren.
Zur Einordnung: Laut Bundeskriminalamt wurden 2024 deutschlandweit 131.391 Cybercrime-Taten im Inland registriert, hinzu kamen 201.877 weitere Fälle, die aus dem Ausland oder von unbekanntem Ort verübt wurden. Diese Zahl erfasst die gesamte Cybercrime-Lage und ist nicht speziell auf Trading-Betrug beschränkt.
Zehn Warnsignale der BaFin
Die BaFin nennt zehn Warnsignale für unseriöse Anlageangebote. Dazu zählen unter anderem unaufgeforderte Anrufe, sogenanntes Cold Calling, die Aufforderung zum Wechsel in private Messenger-Gruppen sowie Verlangen nach Fernzugriff auf das eigene Gerät. Hinzu kommen unrealistische Renditeversprechen, künstlicher Zeitdruck und Zahlungen ins Ausland. „Je höher der versprochene Gewinn, desto größer das Risiko“, fasst die Aufsicht die Grundregel zusammen.
Zehn Warnsignale laut BaFin für unseriöse Anlageangebote
- Werbung im Internet oder in sozialen Medien, besonders mit Prominenten oder angeblichen Erfolgsgeschichten.
- Unaufgeforderte Kontaktaufnahme, etwa per Telefon, E-Mail oder Messenger.
- Außergewöhnlich hohe Gewinne oder garantierte Renditen bei angeblich geringem Risiko.
- Zeitdruck: Sie sollen schnell entscheiden oder Geld einzahlen.
- Das Anlageprodukt bleibt unklar oder lässt sich nicht verständlich erklären.
- Anbieter und Verantwortliche sind schwer überprüfbar, etwa wegen fehlender oder zweifelhafter Impressumsangaben.
- Die erforderliche Zulassung fehlt oder lässt sich in der BaFin-Unternehmensdatenbank nicht bestätigen.
- Seriöse Namen, Logos oder angebliche Empfehlungen werden als Vertrauensbeweis eingesetzt, ohne dass eine Verbindung nachweisbar ist.
- Das Geld soll auf ein ausländisches Konto überwiesen werden.
- Sie werden zu weiteren Einzahlungen gedrängt, etwa nachdem zunächst kleine Gewinne oder ein erfolgreicher Test suggeriert wurden.
Ein einzelnes Warnsignal beweist noch keinen Betrug.
Was Berater Kunden im grauen Kapitalmarkt raten können
Für die Beratungspraxis folgen daraus konkrete Ansatzpunkte. Zunächst lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob ein unbekannter Anbieter überhaupt zugelassen ist. Diesen Hinweis können Vermittler ihren Kunden als einfache erste Prüfmöglichkeit empfehlen.
Besteht bereits ein Verdacht auf Anlagebetrug, rät die BaFin dazu, eine Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft einzureichen und zugleich die eigene Bank zu informieren. Im Notfall kann das betroffene Konto über die bundesweite Sperr-Rufnummer 116 116 gesperrt werden.
Relevant ist das Thema für Berater auch deshalb, weil Kunden zunehmend über soziale Medien, gefälschte Prominenten-Werbung oder Messenger-Kontakte auf solche Plattformen gelockt werden. Im Schadensfall erleiden sie oft hohe Verluste, die kaum zurückzuholen sind. Die steigenden Fallzahlen verdeutlichen, dass es sich beim grauen Kapitalmarkt um ein strukturelles und zunehmendes Problem handelt, vor dem seriöse Berater ihre Mandanten aktiv schützen sollten.












