Bail-in: Das müssen Versicherer wissen

Das Thema Bail-in ist für die Versicherungsbranche von großer Bedeutung, da viele Versicherer als Gläubiger in Banken investiert sind und Kreditinstitute durchaus in Schieflage geraten können. Die Bafin hat in ihrer Publikation die zentralen Punkte zusammengefasst.

Immobilieninvestoren sollten beim Vermietbarkeits-Check insbesondere drei Aspekte in ihr Kalkül mit einbeziehen.
Die Bafin weist die Assekuranz auf vier wichtige Punkte in Verbindung mit dem Bail-in hin.

Bail-in bezeichnet die Beteiligung der Gläubiger eines Kreditinstituts an seinen Verlusten, sollte es in Schieflage geraten. Seit dem 1. Januar 2017 können bei einer Bankeninsolvenz als Finanzstütze auch unbesicherte Schuldtitel herangezogen werden.

In ihrer aktuellen Publikation (BaFin Journal Mai 2017) geht die Finanzaufsicht Bafin auf die Konsequenzen des Bail-ins für die Assekuranz ein.

Wichtiges Thema für die Assekuranz

Demnach sei das Thema Bail-in für die Versicherungsbranche von großer Bedeutung, da viele Versicherer in Banken investiert seien, insbesondere mit Aktien, Pfandbriefen und eben auch unbesicherten Schuldtiteln.

Aus diesem Grund müssten sich die Versicherungsunternehmen mit den regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen befassen, da Banken durchaus in eine wirtschaftliche Schieflage geraten könnten.

Die Bafin stellt bei ihren Ausführungen insbesondere folgende vier Punkte heraus, mit denen sich Versicherer beschäftigen sollten:

1. Eigene Kreditrisikobewertung
Versicherungsunternehmen dürfen sich demnach bei der Bonitätsbeurteilung von Unternehmen und Finanzinstrumenten nicht nur auf Marktratings stützen, sondern sind verpflichtet, eigene Kreditrisikobewertungen durchführen.
Bei der Risikobewertung seien sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien zu berücksichtigen. Dabei sollten die Versicherer analysieren, ob und in welchem Maße Unterstützungs-mechanismen durch gesetzliche oder freiwillige Einlagensicherungen vorhanden sind. Auch notleidende Kredite könnten bei der Kreditrisikobewertung hinzugezogen werden.

Seite zwei: Risikoreduktion und Portfoliodiversifikation

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