Einigung auf Fortführung von Prokon

Drei große Gläubigergruppen und der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin haben sich darauf verständigt, dass die Fortführung des insolventen Windparkbetreibers Prokon für die Gläubiger von Vorteil sei.

Der Windparkbetreiber Prokon soll durch einen Insolvenzplan saniert werden.

Eine Zerschlagung des Unternehmens und ein Verkauf des gesamten Windparkportfolios in Deutschland und Polen sei nicht beabsichtigt, teilten die „Die Freunde von Prokon“, die „SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger“, die „DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz“ und Penzlin mit. Prokon solle vielmehr durch einen Insolvenzplan saniert werden.

Der Gläubigerversammlung soll am 22. Juli 2014 vorgeschlagen werden, den Insolvenzverwalter mit der Erstellung des Insolvenzplans zu beauftragen.

Umwandlung in Eigenkapital möglich

Das rechtliche Konzept des Insolvenzplans sieht unter anderem eine Eigenkapitalkomponente vor, d.h. Gesellschafterstellung für Genussrechtsinhaber, die ihr Genussrechtskapital in Eigenkapital wandeln und so Gesellschafter von Prokon werden wollen.

Vorgesehen ist auch die Umwandlung eines Teils der Genussrechte in eine handelbare Anleihe, um Genussrechtsinhabern, die nicht weiter investiert bleiben wollen, eine Möglichkeit zum Ausstieg zu bieten sowie eine Barzahlung (Quotenzahlung) aus den Verkaufserlösen der Unternehmensteile und Beteiligungen, die nicht zum Kerngeschäft von Prokon gehören.

Es soll für Gläubiger die Möglichkeit bestehen, auch die Barkomponente als weiteren Teil ihrer Beteiligung im Unternehmen zu belassen. (kb)

Foto: Shutterstock

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