FDP will gesetzliche Rente zum Teil auf Aktien basieren

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FDP-Fraktionsvize Christian Dürr

Die FDP will die Finanzierung der gesetzlichen Rente umstellen. Um weniger abhängig von der demografischen Entwicklung zu werden, sollten vermehrt Aktien genutzt werden, erklärten Fraktionsvize Christian Dürr und der Rentenexperte Johannes Vogel am Dienstag in Berlin.

Alle Beitragszahler sollten zwei Prozent des Bruttoeinkommens in einem unabhängig verwalteten, vollständig aktienbasierten Fonds ansparen – wie üblich mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag.

Im Gegenzug würde der Beitrag zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente um den gleichen Prozentsatz gesenkt. „Kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin muss mehr Geld aufwenden als heute“, betonten die Abgeordneten. Die Beiträge würden nur anders genutzt, nämlich zu einem Teil in dem Fonds angespart. Auf Wunsch könne man auch eine freiwillige Aufstockung der Einzahlungen zulassen.

Derzeit wird die Rente nach dem Umlageprinzip finanziert: Aus den Einzahlungen der jüngeren Arbeitnehmer in die Rentenversicherung sollen die Renten der Älteren bezahlt werden. Das funktioniert aber nicht mehr so einfach, weil Deutschland immer älter wird, also auf einen Beitragszahler rechnerisch immer mehr Rentenempfänger kommen. Derzeit schießt der Bund kräftig zu, 2020 erstmals mehr als 100 Milliarden Euro. Auf Dauer könne das nicht so weitergehen, sagte Dürr. Aber weder ein sinkendes Rentenniveau noch stark steigende Beiträge könnten die Lösung sein.

Staat müsste noch mehr Geld zuschießen

Der zusätzliche Pfeiler bei der Rentenfinanzierung kann die gesetzliche Rente nach Ansicht der FDP zukunftsfest machen. Dabei gehen die Abgeordneten allerdings von stabil guten Renditen für langfristige Anlagen auf dem Aktienmarkt aus. Außerdem müsste der Staat erst einmal noch mehr Geld zuschießen als bisher. Denn die niedrigeren Beiträge für den umlagefinanzierten Teil der Rentenversicherung führen erst einmal zu geringeren Einnahmen bei anfänglich gleichen Ausgaben.

„Diese Einnahmeausfälle müssen wenigstens so lange ausgeglichen werden, bis die gesetzliche Aktienrente die Verkleinerung des umlagefinanzierten Anteils vollständig (über-)kompensiert“, heißt es im Konzept der FDP. (dpa-AFX)

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