Bundeskanzler Friedrich Merz begründet die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Frührente mit sozialer Gerechtigkeit. Eine deutliche Mehrheit der Bürger sieht das anders: Laut aktuellem ZDF-Politbarometer lehnen 74 Prozent der Befragten den Plan ab, die Rente mit 63 abzuschaffen, nur 21 Prozent befürworten ihn. Für die Erhebung hat die Forschungsgruppe Wahlen im Zeitraum vom 20. bis 22. Oktober 2026 insgesamt 1.225 zufällig ausgewählte Wahlberechtigte telefonisch und online befragt. Die Fehlertoleranz liegt bei plus/minus drei Prozentpunkten.
Die Zahlen fallen mitten in die Beratungen über die Rentenreform. Am 7. Oktober kündigt der CDU-Politiker an: „Ich bin mir sicher, dass wir sie bis Weihnachten durchs Kabinett haben.“ Bundestag und Bundesrat sollen demnach Anfang 2027 zustimmen, die Umsetzung soll bis zum Frühjahr 2027 erfolgen. Grundlage bildet der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission, der unter Leitung von Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda stand und den das Gremium am 23. Juni 2026 vorstellte.
Mehrheit will Rentenreform, lehnt aber die Abschaffung ab
Ein einheitliches Bild der Reformverweigerung zeichnet das Politbarometer allerdings nicht. 83 Prozent der Befragten stufen eine grundlegende Reform der Rente als wichtig oder sehr wichtig ein, auch wenn damit Einschnitte einhergehen. Lediglich zwölf Prozent sprechen sich dagegen aus. Die Ablehnung der Frührenten-Abschaffung zieht sich hingegen durch alle Altersgruppen und Parteianhängerschaften.
| Frage | Zustimmung | Ablehnung |
|---|---|---|
| Abschaffung der Rente mit 63 | 21 Prozent befürworten | 74 Prozent lehnen ab |
| Grundlegende Rentenreform trotz Einschnitten | 83 Prozent halten sie für wichtig | zwölf Prozent lehnen sie ab |
„Rente mit 63 abschaffen“: Das schlägt die Alterssicherungskommission vor
Die 13-köpfige Alterssicherungskommission hatte die Bundesregierung im Januar 2026 eingesetzt, am 7. Januar kam sie erstmals zusammen. Am 23. Juni 2026 legte sie ihren 76-seitigen Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vor. Im Zentrum steht der Vorschlag, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren vollständig zu streichen - jener Leistung, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Rente mit 63 bezeichnet wird. Kommissionsvorsitzende Constanze Janda begründet diesen Vorschlag damit, dass die Regelung jährlich Kosten in Milliardenhöhe verursache.
Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, das Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2032 stufenweise nach dem „Zwei-zu-eins“-Modell an die steigende Lebenserwartung anzupassen. Hinzu kommt der Vorschlag eines verpflichtenden kapitalgedeckten Bausteins von zwei Prozent des Einkommens.
Warum der Begriff „Rente mit 63“ heute nicht mehr zutrifft
Der Name ist inzwischen irreführend: Wer 45 Beitragsjahre erreicht, kann je nach Geburtsjahrgang erst mit 64 Jahren (Jahrgang 1958) oder mit 65 Jahren (ab Jahrgang 1964) abschlagsfrei in Rente gehen - nicht mehr mit 63 Jahren. Selbst die Bundesregierung räumt ein, dass die umgangssprachliche Bezeichnung streng genommen nicht mehr korrekt ist.
Rentenreform 2026: So ist der aktuelle Stand
Ein Gesetzentwurf lag am 21. Oktober 2026 noch nicht vor. Einem Bericht von diesem Tag zufolge bestehen zwischen Union und SPD Differenzen in vier Bereichen: bei der Rente mit 63, bei Rentenbeiträgen für Abgeordnete, bei der Einbeziehung von Minijobs sowie bei der geplanten Anhebung der Altersgrenze für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre.
Zudem regt sich Widerstand auf Länderebene: Drei Ministerpräsidenten ostdeutscher Bundesländer äußerten Bedenken gegen eine Abschaffung der Rente mit 63, da dies Beschäftigte in Ostdeutschland überdurchschnittlich stark belasten würde. Kritik äußert andererseits die „Junge Gruppe“ der Unionsfraktion, 18 Abgeordnete unter 35 Jahren: Sie lehnt das separate Rentenpaket zur Festschreibung des Rentenniveaus in seiner vorliegenden Fassung ab. JU-Chef Johannes Winkel verlangt, die Rente mit 63 zu streichen oder sie wenigstens auf gesundheitliche Gründe zu begrenzen. Er befürchtet einen Zusammenbruch der Rentenfinanzen ab dem Jahr 2029.
Die SPD wiederum möchte an der abschlagsfreien Frührente festhalten. Generalsekretär Tim Klüssendorf erklärt: „Wir wollen diese Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren in Rente zu gehen, abschlagsfrei, erhalten.“ Zudem gab es einen Wechsel an der Spitze des Arbeitsministeriums: Am 12. Oktober trat Bärbel Bas von ihren Ämtern als Bundesarbeitsministerin und SPD-Co-Vorsitzende zurück. Einen Tag darauf wurde Alexander Schweitzer, der zuvor als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz amtierte, als neuer Bundesarbeitsminister vereidigt.
Wie genau und ab wann die Abschaffung umgesetzt werden soll, ließ Merz bislang offen. Bereits im August hatte er in der RTL-Sendung „Am Tisch mit Friedrich Merz“ betont, dass die Abschaffung nicht abrupt erfolgen werde. Dabei blieb er jedoch konkrete Angaben zu betroffenen Jahrgängen oder möglichen Übergangsfristen schuldig.
| Streitpunkt | Worum es geht |
|---|---|
| Rente mit 63 | Union will abschlagsfreie Frührente streichen, SPD will sie erhalten |
| Rentenbeiträge für Abgeordnete | Zwischen Union und SPD strittig, Details offen |
| Einbeziehung von Minijobs | Zwischen Union und SPD strittig, Details offen |
| Altersgrenze Altersteilzeit | Geplante Anhebung von 55 auf 58 Jahre umstritten |
Wie viele Menschen die Rente mit 63 nutzen
Im Jahr 2025 bewilligte die Rentenstatistik insgesamt 244.695 Renten für besonders langjährig Versicherte. Davon entfielen 134.645 auf Personen mit mindestens 47 Beitragsjahren und 110.050 auf Personen mit 46 Jahren oder weniger.
Welche finanzielle Dimension das hätte, verdeutlicht eine Modellrechnung des DIW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung: Demnach würde die gesetzliche Rentenversicherung durch eine Abschaffung um 10,4 Milliarden Euro pro Rentnerjahrgang entlastet, gesamtstaatlich netto um rund 9,5 Milliarden Euro - berechnet anhand des Jahrgangs 1957.
GDV warnt vor zentral organisierter Kapitaldeckung
Auch die Versicherungswirtschaft hat sich positioniert: Der GDV begrüßt zwar die Empfehlung, die Rente mit 63 abzuschaffen, spricht sich jedoch entschieden gegen eine zentral vom Staat gesteuerte Kapitaldeckung aus. Stattdessen setzt sich der Verband dafür ein, vorhandene betriebliche und private Vorsorgemodelle weiter auszubauen.
Bis ein Gesetzentwurf vorliegt, gilt für Berater und ihre Mandanten weiterhin geltendes Recht: Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, hat je nach Geburtsjahrgang weiterhin die Möglichkeit, abschlagsfrei mit 64 oder 65 Jahren in den Ruhestand zu gehen.















