Kommt die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige tatsächlich, würden sich laut einer gemeinsamen Kurzumfrage von freelance.de und dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) insgesamt 84 Prozent der aktuell Selbstständigen davon befreien lassen.
Opt-out ohne Voraussetzungen vorgesehen
Nach dem Vorschlag der Rentenkommission sollen auch bereits bestehende Selbstständige künftig in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) aufgenommen werden. Gleichzeitig sollen sie sich ohne Auflagen befreien lassen können. Genau das planen 83,9 Prozent der Befragten auch zu tun, während lediglich 16,1 Prozent künftig einzahlen wollen. Diese Angaben beziehen sich auf eine Teilgruppe von 640 Teilnehmenden.

Um alle Bestandsselbstständigen später anschreiben zu können, dürfte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die nötigen Kontaktdaten von den Finanzämtern erhalten. Fast zwei Drittel der Befragten sehen diese Datenweitergabe kritisch.
Skepsis gegenüber der Rentenpflicht ist nicht neu
Die aktuellen Ergebnisse decken sich mit einer früheren Erhebung von freelance.de aus dem September 2025. Damals sprachen sich 60 Prozent der 200 befragten Freelancer gegen eine Rentenversicherungspflicht aus, da sie ihre Altersvorsorge lieber eigenständig gestalten wollten. Nur neun Prozent hatten zu diesem Zeitpunkt keine konkrete Vorsorge aufgebaut. Am häufigsten setzten die Befragten auf Aktien, ETFs oder andere Investments (37 Prozent). Es folgten private Rentenversicherungen mit 22 Prozent.
Was die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige künftig kostet
Selbstständige sollen künftig zwischen zwei Modellen wählen können: einem Regelbeitrag von derzeit 735,63 Euro im Monat oder einer einkommensabhängigen Bemessung. Für Gründerinnen und Gründer ist zudem eine dreijährige Karenzzeit geplant. In dieser Zeit reicht wahlweise der halbe Regelbeitrag von 367,82 Euro im Monat oder die volle einkommensabhängige Bemessung.
| Gruppe | Beitragsoptionen |
|---|---|
| Bestandsselbstständige (mit Opt-out-Recht) | Regelbeitrag von 735,63 Euro monatlich oder einkommensabhängige Bemessung, Befreiung voraussetzungslos möglich |
| Neu-Selbstständige, erste drei Jahre (Karenzzeit) | Halber Regelbeitrag von 367,82 Euro monatlich oder volle einkommensabhängige Bemessung |
| Neu-Selbstständige nach der Karenzzeit | Regelbeitrag oder einkommensabhängige Bemessung, pflichtversichert ohne Opt-out |
Bei der einkommensabhängigen Bemessung zahlen Selbstständige künftig sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Ausgenommen sind Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten. Zudem steigt die Bemessungsgrundlage dafür um 20 Prozent.
VGSD fordert Rechtssicherheit als Gegenleistung
Trotz aller Kritik gilt es als wahrscheinlich, dass die Bundesregierung die Rentenpflicht für Selbstständige umsetzt. Sie ist Teil des Gesamtpakets zur Rentenreform. Deshalb haben freelance.de und VGSD zusätzlich gefragt, welche begleitenden Reformen nötig wären, damit die Befragten die Pflicht mittragen könnten.
VGSD-Vorstand Dr. Andreas Lutz rechnet dabei mit einer noch höheren Ausstiegsquote, als die Umfrage zeigt: „Die überwiegende Mehrheit der opt-out-berechtigten Bestandsselbstständigen wird sich gegen die Rentenversicherungspflicht entscheiden, zumal die allermeisten schon anderweitig vorsorgen. Wir gehen davon aus, dass der prozentuale Anteil derjenigen, die den Opt-out wählen, tatsächlich noch deutlich höher liegen wird als in unserer Befragung“, sagt Lutz.
Auch Robin Gollbach, Geschäftsführer von freelance.de, sieht Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit: „Eine Reform der Statusfeststellung ist vor allem für eine rechtssicherere Zusammenarbeit zwischen Freelancern und Unternehmen notwendig. Klare und praxistaugliche Kriterien würden Freelancern und Unternehmen Rechtssicherheit geben, unabhängig davon, wie die Rentenreform ausgeht“, sagt Gollbach.
Der VGSD verlangt deshalb von der Bundesregierung, die Rentenpflicht gemeinsam mit einer überarbeiteten Beitragsbemessung sowie einer reformierten Statusfeststellung einzuführen. Eine Online-Petition mit dem Titel „Rentenpflicht für Selbstständige? Nur mit Rechtssicherheit und fairen Beiträgen“ haben bereits rund 12.000 Menschen unterzeichnet.
Hintergrund: 33 Empfehlungen der Rentenkommission
Insgesamt legte die Rentenkommission 33 Empfehlungen für eine weitreichende Rentenreform vor. Der Koalitionsausschuss erklärte bereits im Juli 2026, das Paket der Rentenreform 2026 als Ganzes umsetzen zu wollen. Wer seine Tätigkeit ab einem noch nicht festgelegten Stichtag neu aufnimmt, soll künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein.

Bestandsselbstständige werden ebenfalls einbezogen, dürfen sich jedoch, anders als neue Selbstständige, voraussetzungslos befreien lassen. Ausgenommen bleiben lediglich Selbstständige, die bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind, etwa über ein berufsständisches Versorgungswerk. Ob die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige in dieser Form kommt, entscheidet sich erst mit der endgültigen Ausgestaltung der Rentenreform 2026.
Methodik der Umfrage
Für die Kurzumfrage befragte freelance.de vom 14. bis 20. September 2026 Besucherinnen und Besucher der eigenen Website. Der VGSD wiederum holte die Antworten am 16. September 2026 bei einem Experten-Talk zur Rentenpflicht ein. Insgesamt nahmen 826 Personen teil, davon 530 über freelance.de und 296 über den VGSD. Die ausgewiesenen Ergebnisse sind gewichtete Durchschnittswerte.
















