Der Bundestag startet an diesem Donnerstag die erste Lesung zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Das Gesetz bildet den Kern der Pflegereform 2027. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek), bezeichnet den Entwurf als richtigen Schritt zur Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung, die Finanzierung hält sie jedoch für unausgewogen.
Pflegereform 2027: Vdek rechnet weiter mit Milliardenminus
„Es ist gut, dass das parlamentarische Verfahren zum PNOG nun anläuft, denn ohne Reform droht der sozialen Pflegeversicherung (SPV) im kommenden Jahr ein Defizit von schätzungsweise 7,6 Milliarden Euro“, sagt Elsner. Das Gesetz trage zur kurzfristigen Konsolidierung bei, der vorgesehene Sparbetrag reiche nach Einschätzung des vdek aber nicht aus. Für 2027 rechnet der Verband daher weiterhin mit einem Minus von 1,35 Milliarden Euro.
Staat bleibt Finanzierung schuldig, kritisiert vdek
Elsner wirft dem Bund vor, sich seiner Finanzierungsverantwortung weiterhin zu entziehen. Der Staat schulde den Beitragszahlenden der sozialen Pflegeversicherung nach wie vor die Rentenversicherungsbeiträge, die die Kasse treuhänderisch für ihn übernehme. Dabei geht es um jährlich fünf Milliarden Euro. Hinzu komme eine unzureichende Erstattung der Beiträge für Menschen, die Grundsicherung beziehen. Außerdem müsse sich die private Pflegeversicherung endlich am Solidarausgleich in der Pflege beteiligen, was bislang nicht der Fall sei.
Pflegereform 2027: Prävention und dynamische Leistungsbeträge
Laut Elsner soll die Reform die begrenzten Mittel der Pflegeversicherung stärker auf Versicherte mit besonders hohem Pflegebedarf konzentrieren. Zugleich soll Prävention dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder hinauszuzögern. Diesen Ansatz hält die vdek-Chefin für richtig. Sie mahnt allerdings an, dass die Maßnahmen wissenschaftlich belegt sein müssen. Zudem dürften sie sich nicht mit bestehenden Präventionsangeboten der gesetzlichen Krankenversicherung überschneiden.
Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung jährlich an die Inflation oder an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst werden. Diesen Schritt bewertet Elsner positiv. Davon profitierten auch pflegebedürftige Menschen in Heimen, deren finanzielle Belastungsgrenze nach ihren Worten längst erreicht sei. Für die vdek-Chefin ist die Dynamisierung ein wichtiger Baustein der Pflegereform 2027.
Warnung vor überstürzten Strukturreformen
Zurückhaltender äußert sich Elsner zu geplanten Neuregelungen bei Pflegebegleitung und Akut-Kurzzeitpflege. Solche komplexen Strukturfragen gehörten in die Hände der Pflegestrukturkommission, um spätere Widersprüche zwischen einzelnen Regelungen zu vermeiden.
Die Pflegeversicherung brauche eindeutige, rechtlich verlässliche und in der Praxis funktionierende Vorgaben. Neue Leistungen dürften weder zusätzliche Bürokratie verursachen noch Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Orientierung erschweren. „Die Politik steht in der Verantwortung, die Pflegeversicherung als verlässliche soziale Absicherung dauerhaft handlungsfähig und planbar auszugestalten“, sagt Elsner.














