Franke & Bornberg: Nur jeder fünfte Krankenzusatztarif ist „hervorragend“

Versicherer mit Top-Ratings – Spitzenreiter SDK

Von insgesamt 37 untersuchten Gesellschaften haben 34 in mindestens einer Kategorie die höchste Bewertung „hervorragend“ (FFF+) erhalten. Allrounder und damit Spitzenreiter ist die SDK. Sie bietet in jeder Kategorie mindestens einen Tarif mit der Höchstnote „hervorragend“ (FFF+).

Zahnersatz: Einer von fünf Tarifen ist „hervorragend“.

Maßgeblich für die Note ist der Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung und darüber hinaus, betont die Ratingagentur. Das betreffe Implantate, Inlays und Prothesen sowie „augmentative Behandlungen“ (Aufbau von Knochenmasse). Werden Leistungen gekürzt, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt? Und sind Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten sechs Versicherungsjahren gestaffelt? Je nach Antwort vergibt Franke und Bornberg unterschiedliche Noten. Fazit: Jeder fünfte Tarif (19 %) erzielt die Höchstbewertung FFF+ „hervorragend“.

Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe, professionelle Zahnreinigung

Hier untersuchte Franke und Bornberg, was ein Tarif erstattet für Zahnbehandlung, Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) sowie für besondere Behandlungen, die gesetzliche Krankenkassen nur zum Teil oder gar nicht zahlen. Die Topnote FFF+ erhielten 20 Prozent der untersuchten Tarife. Knapp ein Drittel der Tarife landeten in der Gruppe ungenügend beziehungsweise keine Leistung, weil sich der Leistungsanspruch auf die Erstattung für Zahnersatz konzentriert. Wer keinen Wert auf eine Ergänzung wie für Prophylaxeleistungen legt, braucht diese Tarife bei der Auswahl nicht auszuschließen, betont F&B.

Stationäre Leistungen – Einbettzimmer und Chefarzt

Untersucht wurden hier die Erstattung für ärztliche Leistungen (Chef-/ bzw. Privatarztbehandlung), vor- und nachstationäre Behandlung, Leistungen für das Ein- oder Zweibettzimmer sowie freie Krankenhauswahl. Laut F6B ist jeder vierte Tarif (26 %) ist „hervorragend“, und nur einer von zehn Tarifen erhält die Note „befriedigend“ oder schlechter.

Sehhilfen – Geld für Brillen und Kontaktlinsen

Was zahlt der Versicherer für Gläser, Fassungen oder Kontaktlinsen? Und wie ist der Zeitraum der Erstattung geregelt? Anhand dieser Fragen wurden die Noten vergeben. 17 Prozent der Tarife im Segment Sehhilfen erhalten ein „hervorragend“. Aber 22 Prozent erhielten ein ungenügend.

Naturheilverfahren von Heilpraktikern und Ärzten

Hier untersuchte Franke und Bornberg, welche alternativen Heilmethoden ein Tarif abdeckt und wieviel Prozent der Kosten dieser übernimmt. 19 Prozent der Tarife wurden mit „hervorragend“ bewertet. Für 40 Prozent heißt es hingegen „ungenügend/ keine Leistung“, da die Tarife keine Leistungen für Naturheilverfahren umfassen.

Vorsorge: Über die GKV-Leistungen hinaus

Welche Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind über das gesetzliche Maß hinaus versichert und wie viel erstattet der Tarif jeweils? Bei vielen ambulanten Zusatztarifen spielt laut der F&B-Analyse dieser Versorgungsaspekt keine Rolle, das zeigt der hohe Anteil von 44 Prozent der untersuchten Tarife, bei denen die Leistungen ungenügend oder gar nicht vorhanden sind. Die Top-Note FFF+ „hervorragend“ erhielten gerade elf Prozent der untersuchten Tarife.

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