Geld sparen beim Krankenkassenwechsel

Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet die Beiträge auf Grundlage des Bruttoeinkommens. Alle Kassen erheben einen einheitlichen Beitragssatz von aktuell 14,6 Prozent, von dem die Hälfte vom Arbeitgeber übernommen wird. Aufgrund des individuellen Zusatzbeitrages, der vollständig vom Versicherten getragen werden muss, handelt es sich aber nicht um eine vollständig paritätische Beitragszahlung. Das Einkommen, auf den der Beitragssatz angewendet wird, setzt sich je nach persönlichen Umständen aus den folgenden Bezügen zusammen:

  • Lohn,
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld,
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit,
  • Rentenbezüge,
  • Pensionen sowie
  • Sachbezüge.

Zu dem einheitlichen Beitragssatz kommt seit dem Jahr 2015 der individuelle Zusatzbeitrag hinzu. Die Krankenkassen dürfen diesen erheben, um ihre Kosten zu decken, die mit den einheitlichen Beiträgen nicht zu begleichen sind. Je höher dieser Zusatzbeitrag ausfällt, desto teurer wird natürlich die Krankenversicherung. In der Vergangenheit haben bereits gesetzliche Krankenkassen viele Kunden verloren, weil der Zusatzbeitrag deutlich höher war als bei anderen Kassen.

Wer hier einen hohen Anstieg verzeichnet, sollte durchaus einen Wechsel der Krankenkasse in Betracht ziehen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 1,0 Prozent. Einige Kassen sind in der Lage, überhaupt keinen Zusatzbeitrag einzufordern, andere hingegen verlangen fast zwei Prozentpunkte mehr. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn Kunden sich nach günstigeren Alternativen umsehen.

Seite fünf: Beitragsobergrenze für gesetzliche Krankenversicherung

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