Krebs-Schutz-Produkt: Advigon kontert Versicherungskäse

Schild Wegweiser zeigt Lob oder Kritik
PantherMedia / Karsten Ehlers
Die Advigon hält die Kritik für unberechtigt. Man habe nie suggeriert vor Krebs schützen zu können – lediglich vor einigen Folgen.

Der Bund der Versicherten hat auch in diesem Jahr wieder den Versicherungskäse verliehen – einen Preis für ein Produkt, das so keiner braucht. Unter den Nominierten war auch der Krebs-Schutz der Advigon – einer Hansemerkur-Tochter– , der zudem den Publikumspreis gewann. Das Unternehmen äußert sich nun dazu.

Seit 2015 verleiht der Verbraucherschutzverein BdV die Auszeichnung „Versicherungskäse des Jahres“ an das aus Sicht der Verbraucherschützer „schlechteste“ Versicherungsprodukt. „Ein Versicherungsprodukt ist besonders prädestiniert, wenn es für die meisten Menschen unnötig ist, dazu noch teuer und mehr Versicherungsschutz suggeriert, als es bietet“, sagt Laudator Alexander Beurmann. 

All das trifft aus Sicht der Fach-Jury auf die „Easy All@Home Geräteversicherung“ der Helvetia Deutschland zu. Nominiert war aber auch ein Krebs-Schutz-Produkt der Firma Advigon, die zur Hansemerkur gehört. Der Advigon-Krebsschutz „gewann“ zudem den Publikumspreis, der in diesem Jahr das erste Mal vergeben wurde.

Advigon kritisiert, dass der Publikumspreis des BdV lediglich 200 abgegebene Stimmen hatte und davon 102 auf das Produkt „Krebs-SCHUTZ“ gefallen seien. „Wir bezweifeln, dass es sich um ein repräsentatives Votum handelt“, so eine Unternehmenssprecherin gegenüber Cash..

Der „Advigon.Krebs-Schutz“ sei als Krankenzusatzversicherung konzipiert und sichere die Kunden gegen die Folgen einer Krebserkrankung ab. „Keinesfalls möchten wir mit dem Produktnamen suggerieren, dass die Kunden sich gegen die Erkrankung als solche versichern können. Ein Unfallschutz-Versicherungsprodukt schützt schließlich auch nicht vor einem Unfall, sondern sichert dessen Folgen ab. Auch beim Advigon.Krebs-Schutz geht es um die negativen Begleiterscheinungen, mit denen Betroffene sich auseinandersetzen müssen“, so die Unternehmenssprecherin.

Vor dem Hintergrund, dass Krebs eine der großen Volkskrankheiten unserer Zeit ist, an der fast jeder zweite Deutsche im Laufe seines Lebens erkrankt, verwundere die pauschale Kritik des BdV „ob man für jede Krankheitsart eine eigene Versicherung abschließen solle“ – Krebs sei keine Nischenkrankheit.

Insofern besteht laut Advigon bei Krebs ein besonderes Bedürfnis, sich bestmöglich gegen die Folgen einer Erkrankung abzusichern. Dies gelte insbesondere für Kunden, die – aus welchen Gründen auch immer – über keine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen. Zwar kompensiere ein Ergänzungsschutz wie der Advigon-Krebs-Schutz ausdrücklich keinen etwaigen monatlichen Verdienstausfall, könne aber im Krankheitsfall eine wichtige finanzielle Entlastung darstellen. Der Advigon Krebs-Schutz ist seit 2016 im Markt und setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen, die einzeln gewählt oder miteinander kombiniert werden können:

Krebs-Schutz Stationär (Tarif CS) – die Zusatzversicherung für das Krankenhaus

Krebs-Schutz Diagnosegeld (Tarif CD) – eine Kapitalzahlung bei Eintritt der Diagnose

„Somit bietet der Advigon.Krebs-Schutz bestmögliche Behandlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten bei einem (i.d.R. planbaren) Klinikaufenthalt und unterstützt die Versicherten mit einer Kapitalzahlung in Höhe von 10.000 EUR. Hier liege die Stärke dieses Angebots: Nur so ist es möglich, das Produkt, z.B. im Tarif CS, bereits für 4,90 EUR im Monat anzubieten“, erläutert eine Sprecherin das Produkt.

„Die Zahlung des Diagnosegelds (Tarif CD) basiert ausschließlich auf medizinischen Faktoren und der wissenschaftlichen Definition einer Krebserkrankung gemäß international gebräuchlichen Kriterien wie z.B. der Tumorgröße T2 (TNM-Klassifikation, Gehirntumor ab WHO II). Diese Voraussetzungen sind in der sog. Dread Disease Absicherung marktüblich. In unserer Kundenkommunikation weisen wir bewusst ebenso frühzeitig wie transparent auf diese Klassifikation hin. Für die stationäre Absicherung (Wahlleistungstarif CS) spielt die Tumorgröße hingegen keine Rolle. Auf die Behandlung durch Spezialisten muss also – anders als vom BdV dargelegt – keinesfalls gewartet werden.“

Ferner seien sämtliche bösartigen Tumore mit Tendenz zur Metastasenbildung versichert. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind lediglich die erfahrungsgemäß sehr gut und i.d.R. ambulant behandelbaren Formen des hellen Hautkrebses sowie Krebsvorstufen. 

„Angesichts der schwerwiegenden gesundheitlichen, psychischen und finanziellen Folgen, denen sich viele Krebserkrankte und ihre Familien ausgesetzt sehen, mutet die Aussage, die der BdV mit der Nominierung verbunden hat – „besser in Krebs-Schutz in Form einer Sonnencreme zu investieren“ – beinahe zynisch an“, heißt es von Seiten des Unternehmens.

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