Retail Investment Strategy: Provisionsverbot offenbar nur teilweise abgewendet

In Brüssel wird über ein EU-weites Provisionsverbot diskutiert.
Foto: PantherMedia/artjazz
Gesetzentwurf zur Kleinanlegerstrategie bleibt viele Antworten schuldig.

Die Europäische Kommission hat heute ihren Gesetzesentwurf für eine Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy) vorgelegt. Es war mit Spannung hinsichtlich eines möglichen Provisionsverbots erwartet worden. Entwarnung gibt es diesbezüglich offenbar aber nur zum Teil.

„Für die deutschen Banken und Sparkassen ist es ein wichtiges Signal, dass die EU-Kommission von ihrer ursprünglichen Intention, ein vollständiges Provisionsverbot vorzuschlagen, abgesehen hat“, so Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutsche Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) für die Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Ein solches Verbot hätte aus Sicht der EU-Kommission unabsehbare Folgen für Märkte und Verbraucher. 

Kritisch zu sehen ist aber, dass die EU-Kommission ein Provisionsverbot für das in Deutschland weit verbreitete beratungsfreie Geschäft vorsehen möchte. Zudem schlägt sie eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen vor, die in ihrer Gesamtheit das Wertpapiergeschäft deutlich komplexer machen. „Eine ehrliche Kosten-/Nutzen- und Wettbewerbsanalyse sind geboten“, mahnt Quinten. Insgesamt würde der Gesetzesentwurf die ursprünglichen Ziele der Kommission nicht umsetzen. Diese waren, den Zugang von Kleinanlegern zum Kapitalmarkt zu vereinfachen, überflüssige Informationen abzuschaffen und die Prozesse effizienter und damit für Kleinanleger attraktiver zu gestalten. 

Zudem bleiben viele Vorgaben vage und sollen erst nachgelagert durch die Europäische Kommission (Stufe 2) oder die europäischen Aufsichtsbehörden (Stufe 3) konkretisiert werden, so dass die Auswirkungen der neuen Vorschriften für die Kunden und deren Finanzinstitute derzeit nicht vollständig abschätzbar sind. 

Ausdrücklich positiv hingegen bewertet die DK, dass die EU-Kommission die Verbesserung der finanziellen Bildung in ihrem Vorschlag aufgegriffen hat. Finanziell gut informierte Bürger wissen um die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge, erkennen Chancen und Risiken der Kapitalmärkte und können fundierte Anlageentscheidungen treffen. Die DK engagiert sich deshalb seit Jahren für die Verbesserung der finanziellen Bildung. Auch die Bundesregierung, die im Kommissionsentwurf zur Verbesserung der finanziellen Bildung aufgefordert wird, weiß um die Wichtigkeit dieses Themas, wie sie in ihrer kürzlich vorgestellten „Initiative Finanzielle Bildung“ unter Beweis gestellt hat.

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