Urteil: München muss Mietspiegel-Daten offenlegen

Die Stadt München muss bestimmte Mietspiegel-Daten offenlegen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.

In dem Verfahren ging es noch um den Mietspiegel aus dem Jahr 2017, inzwischen gibt es bereits einen neuen aus dem Frühjahr dieses Jahres.

Dabei geht es vor allem um anonymisierte Informationen über mehr als 30.000 Wohnungen, die bei der Erstellung des Mietspiegels aussortiert wurden und damit nicht in die Berechnung der Münchner Durchschnittsmiete einflossen.

Außerdem muss die Stadt die errechnete Nettokaltmiete sowie den Stadtbezirk der rund 3.000 Wohnungen angeben, die für den Spiegel 2017 berücksichtigt wurden.

Teilerfolg für Haus & Grund

Weitere Daten – etwa zur genauen Lage der Wohnungen – muss die Stadt nach Ansicht des Gerichtshofes dagegen nicht herausrücken. Damit kann der Haus- und Grundbesitzerverein, der in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht noch unterlegen war, einen Teilerfolg verbuchen.

Er hatte die Stadt auf Herausgabe der Daten verklagt. Der Verein geht davon aus, dass die Durchschnittsmiete, die als Grundlage für erlaubte Mieterhöhungen gilt, in München zu niedrig ist.

„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Vorsitzende von Haus und Grund München, Rudolf Stürzer, nach der Veröffentlichung des Urteils. Er wirft der Stadt „Heimlichtuerei“ vor. In anderen Städten seien diese Mietspiegel-Daten zugänglich.

Seite zwei: Quadratmeterpreis mittlerweile höher

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