Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium haben gemeinsame Eckpunkte für eine Elementarschadenversicherung-Pflicht vorgelegt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, beide SPD, wollen verhindern, dass Hausbesitzer nach Hochwasser oder Starkregen ohne Versicherungsschutz bleiben. Das Papier ist zunächst eine Diskussionsgrundlage. Bis 2. Dezember 2026 haben Länder und Verbände nun die Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit einem konkret ausformulierten Gesetzentwurf ist frühestens im ersten Quartal 2027 zu rechnen.
Hubig verweist auf das Ausmaß möglicher Schäden. „Hochwasser und Starkregen können in wenigen Minuten zerstören, was über Jahre aufgebaut wurde“, sagt die Bundesjustizministerin. Finanzielle Absicherung dürfe nicht davon abhängen, ob die Politik im Einzelfall die Staatskasse öffnet.
Elementarschadenversicherung-Pflicht: Diese Regeln sehen die Eckpunkte vor
Konkret sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen künftig automatisch gegen Elementargefahren schützen. Dazu gehören etwa Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck sowie Lawinen. Im Schadensfall soll der Selbstbehalt bei höchstens zehn Prozent der Versicherungsleistung liegen, begrenzt auf 20.000 Euro.
Daneben prüfen beide Ministerien eine zweite Variante: eine sogenannte Mindestversicherung. Dabei liegt der Selbstbehalt bei bis zu 50 Prozent der Leistung oder höchstens 100.000 Euro. Dafür sinkt die Prämie. Auch bestehende Policen sind betroffen. Wer binnen eines Jahres nicht auf das Angebot seines Versicherers reagiert, erhält den Elementarschutz automatisch im Vertrag.
| Merkmal | Standardschutz (Pflicht) | Mindestversicherung (Alternative) |
|---|---|---|
| Selbstbehalt | höchstens zehn Prozent der Leistung | bis zu 50 Prozent der Leistung |
| Obergrenze Selbstbehalt | 20.000 Euro | 100.000 Euro |
| Prämie | Standardprämie | niedriger als beim Standardschutz |
| Geltung | automatisch bei Neuverträgen | wird als Alternative geprüft |
Ein weiterer Prüfauftrag betrifft Vermieter. Laut Eckpunktepapier prüfen die Ministerien, ob Vermieter künftig daran gehindert werden sollen, die zusätzlichen Kosten für den Elementarschutz an ihre Mieter weiterzugeben.
Warum der Vorstoß jetzt kommt
Die Debatte ist nicht neu. Schon nach der Flut im Ahrtal 2021 verlangten die Länder wiederholt eine bundesgesetzliche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Zuletzt bekräftigten sie das am 24. Oktober 2025 auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Mainz und mahnten einen zeitnahen Gesetzentwurf an. Im 2025 geschlossenen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sind dazu drei Punkte festgehalten. Dort ist von einer staatlichen Rückversicherung, einheitlich geregelten Bedingungen und einer möglichen Opt-Out-Option die Rede.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat im Dezember 2025 ein eigenes Modell vorgestellt: Elementar Re. Zunächst sollen eine private Rückversicherung sowie ein wachsender Branchen-Sicherungsfonds entstandene Schäden auffangen. Erst wenn die Gesamtschäden die Marke von 30 Milliarden Euro übersteigen, soll laut diesem Vorschlag der Staat als letzte Instanz einspringen.
Die Lage in Zahlen
Nach Angaben des GDV sind bundesweit 59 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert, 41 Prozent nicht. Der Wert bezieht sich auf Juni 2026 und beruht auf einer Erhebung des Verbands bei seinen Mitgliedsunternehmen. Laut GDV-Angaben haben Elementarschäden durch Überschwemmung und Starkregen seit 2002 im Durchschnitt jährlich einen Schaden von rund zwei Milliarden Euro angerichtet. 2025 beliefen sich die versicherten Elementarschäden auf etwa 400 Millionen Euro.
Die Umweltorganisation Urgewald verweist zudem auf die Flutkatastrophe im Ahrtal. Dort zahlte der Staat anschließend rund 30 Milliarden Euro an Hilfen. Die Organisation wertet diesen Betrag als Beispiel für das sogenannte Samariter-Dilemma, wonach der Staat am Ende für unversicherte Schäden aufkommt.
GDV: Eckpunkte bleiben hinter den Erwartungen zurück
Beide Seiten kritisieren die geplante Elementarschadenversicherung-Pflicht, allerdings aus entgegengesetzten Gründen. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen hält den Vorschlag für unzureichend. Nach seiner Einschätzung bleibt das Eckpunktepapier hinter den Erwartungen zurück.
Asmussen erkennt zwar an, dass mehr Gebäude gegen Naturgefahren versichert werden sollten, warnt jedoch vor einer reinen Pflichtlösung: „Eine Pflichtversicherung verhindert aber keinen einzigen Schaden. Damit Elementarschutz auch in 20 Jahren noch bezahlbar bleibt, brauchen wir deshalb gleichzeitig verbindliche Prävention und eine staatliche Rückversicherung für extreme Naturkatastrophen, wie sie der Koalitionsvertrag ausdrücklich vorsieht“, sagt der GDV-Hauptgeschäftsführer. Nach seiner Darstellung fehlen im Eckpunktepapier sowohl verbindliche Präventionsvorgaben als auch die im Koalitionsvertrag zugesagte staatliche Rückversicherung.
Urgewald: Kritik an Opt-Out und fehlender Rückversicherung
Urgewald kritisiert den Entwurf aus der anderen Richtung. Der Organisation fehlt ein stimmiges Gesamtkonzept; sie bemängelt vor allem drei Punkte. Erstens fehle die im Koalitionsvertrag vorgesehene staatliche Rückversicherung. Zweitens stelle die vorgesehene Opt-Out-Option hin zur Mindestversicherung keine wirkliche Pflichtlösung dar, da dadurch ein Großteil des Risikos bei den Verbrauchern verbleibe. Drittens fehle eine Prämienregulierung.
Zur Einordnung verweist urgewald auf das französische System CatNat, das seit 1982 besteht. Dort liegt die Versicherungsquote bei rund 98 Prozent, die Jahresprämie im Schnitt bei rund 42 Euro.
Bei aller Gegensätzlichkeit vermissen GDV und urgewald denselben Punkt: die staatliche Rückversicherung aus dem Koalitionsvertrag. Der GDV sieht darin die Voraussetzung für dauerhaft bezahlbaren Elementarschutz, urgewald erwartet davon niedrigere Prämien.
Was die Elementarschadenversicherung-Pflicht für Vermittler bedeutet
Für die Beratung sind damit zwei Varianten relevant. Neben dem Standardschutz mit maximal 20.000 Euro Selbstbehalt ziehen die Ministerien zudem eine preiswertere Mindestversicherung in Betracht, bei der der Selbstbehalt bis zu 100.000 Euro betragen kann. Für Bestandskunden gilt zudem die einjährige Frist: Reagieren sie nicht auf das Angebot ihres Versicherers, greift der Elementarschutz automatisch.
Offen bleibt, ob die Prämien reguliert werden und ob die staatliche Rückversicherung aus dem Koalitionsvertrag doch noch kommt. Antworten darauf soll erst der Gesetzentwurf liefern.













