Wer in diesen Tagen auf die Pegelmeldungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde blickt, sieht eine Zahl, die es in dieser Form noch nicht gab. Am Mittelrhein-Pegel Kaub, dem wichtigsten Referenzpunkt für die Binnenschifffahrt zwischen Rotterdam und Basel, wurden Anfang August 2026 Werte im niedrigen zweistelligen und zeitweise sogar einstelligen Zentimeterbereich gemessen – der bisherige Negativrekord von 25 Zentimetern aus dem Oktober 2018 ist damit unterboten. Für Unternehmen entlang des Flusses wird das Niedrigwasser am Rhein zunehmend zur Kostenfrage – und für ihre Versicherer zu einer schwierigen Deckungsfrage.
Denn Frachtschiffe können auf weiten Teilen des Rheins nur noch einen Bruchteil ihrer regulären Ladung transportieren. Für die exportstarke deutsche Industrie ist das keine abstrakte Meldung aus der Wetterredaktion, sondern ein handfestes Logistikproblem: Chemieparks, Stahlwerke und Raffinerien entlang des Flusses sind auf kontinuierlichen Rohstoffnachschub angewiesen, und genau dieser gerät ins Stocken. Für Versicherungsmakler, Industrieversicherer und Risikomanager stellt sich deshalb eine Frage, die weit über den Sommer 2026 hinausreicht: Welche dieser Schäden lassen sich überhaupt versichern – und wo beginnt ein Bereich, den die Branche selbst als kaum versicherbar einstuft?
Rekordtief am Pegel Kaub: Was am Rhein gerade passiert
Der Pegel Kaub gilt als Nadelöhr der Rheinschifffahrt, weil der Mittelrhein an dieser Stelle besonders schmal und flach ist. Fällt der Wert unter kritische Marken, sinkt die zulässige Zuladung der Binnenschiffe rapide. Nach Berichten aus der zweiten Julihälfte und der ersten Augustwoche 2026 konnten Containerschiffe zeitweise nur noch rund ein Fünftel bis ein Drittel ihrer üblichen Fracht aufnehmen. Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt warnte, der Rhein könne streckenweise nicht mehr durchgängig befahrbar sein.
Das Muster ist bekannt, seine Wiederholungsfrequenz nimmt allerdings zu: 2018 und 2022 gab es bereits vergleichbare Niedrigwasserphasen. Klimaforscher – etwa vom Deutschen Dürremonitor am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – ordnen längere Trockenperioden und damit häufigere Niedrigwasserlagen als Entwicklung ein, auf die sich Wirtschaft und Infrastruktur dauerhaft einstellen müssen. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stuft Niedrigwasser mittlerweile explizit als Klimafolge ein, die, wie der Verband es in einer Einschätzung von Anfang August 2026 formuliert, „Grenzen der Versicherbarkeit“ aufzeigt.
Wirtschaftliche Folgen: Von Thyssenkrupp bis zum Mittelstand
Wie konkret die Auswirkungen bereits sind, zeigt eine Umfrage der IHK Südlicher Oberrhein unter 170 Unternehmen entlang des Rheins, veröffentlicht Anfang August 2026: 78 Prozent der Betriebe berichten von gestiegenen Kosten durch das Niedrigwasser. Bei mehr als der Hälfte der befragten Unternehmen sind die Logistikkosten um mindestens 25 Prozent gestiegen, bei knapp einem Drittel um 50 Prozent oder mehr. Fast jedes dritte Unternehmen hat die Produktion bereits eingeschränkt, sechs Prozent haben sie vollständig gestoppt. 13 Prozent sehen den Fortbestand ihres Standorts gefährdet.
Besonders sichtbar wird die Lage bei Thyssenkrupp Steel Europe. Der Konzern hat wegen der verschärften Niedrigwassersituation die Hochofenproduktion gedrosselt und die werkseigene Schubschifffahrt eingestellt, weil sich die üblichen Schubverbände nicht mehr sicher einsetzen lassen. Täglich benötigt das Unternehmen nach eigenen Angaben rund 50.000 Tonnen Rohstoffe, vor allem Eisenerz und Kokskohle, für den Duisburger Standort. Ersatzweise setzt Thyssenkrupp gecharterte Schiffe mit geringerem Tiefgang ein – zu deutlich höheren Logistikkosten. Der Konzern betont zugleich, die Kundenversorgung sei bislang nicht gefährdet; ein interner Krisenstab beobachte die Lage fortlaufend.
Ein Blick zurück verdeutlicht die volkswirtschaftliche Dimension: Während der Niedrigwasserphase 2018 sank das Transportvolumen der Binnenschifffahrt in den kritischen Monaten um rund ein Viertel, die Industrieproduktion gab um etwa ein Prozent nach. Ökonomen des Kieler Instituts für Weltwirtschaft und des Instituts der deutschen Wirtschaft schätzten den Dämpfer für das deutsche Wirtschaftswachstum 2018 auf rund 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte. Eine vergleichbare, für 2026 bereits belastbar quantifizierte Schätzung lag zum Zeitpunkt der Recherche noch nicht vor.
Niedrigwasserschäden und die Grenzen der Sachversicherung
Für Makler und Risikomanager ist die zentrale Botschaft der Versicherer unmissverständlich: Niedrigwasser allein ist grundsätzlich kein versicherter Schaden. Der GDV stellt in seiner aktuellen Einordnung klar, dass wirtschaftliche Einbußen durch verspätet eintreffende Rohstoffe oder teurere Transporte in der Regel keinen Versicherungsschutz auslösen.
Der Grund liegt in der Konstruktion der klassischen Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie setzt voraus, dass am Versicherungsort ein Sachschaden eintritt, der durch eine versicherte Gefahr verursacht wurde – etwa Feuer, Explosion oder Elementarereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung. Niedrigwasser beschädigt in aller Regel keine versicherte Sache, sondern verzögert und verteuert Transporte, ohne dass ein Gebäude, eine Maschine oder ein Warenlager physisch betroffen ist. Genau an dieser Stelle verläuft die Grenze der Versicherbarkeit, wie sie der GDV formuliert.
Anders sieht es aus, wenn ein konkretes, versichertes Schadenereignis hinzukommt: Wird Ware während des Transports auf einem havarierten oder auf Grund gelaufenen Binnenschiff beschädigt, kann die Transportversicherung greifen – vorausgesetzt, ein versichertes Ereignis liegt tatsächlich vor. Reine Verzögerungs- und Mehrkostenschäden infolge niedriger Pegelstände sind dagegen laut GDV regelmäßig ausgeschlossen und verbleiben beim Unternehmen.
Contingent Business Interruption: Deckung für Rückwirkungsschäden
Für Industrieversicherer und Makler ist an dieser Stelle das Konzept der Contingent Business Interruption (CBI), im deutschen Marktjargon auch als Rückwirkungsschadendeckung bezeichnet, von besonderem Interesse. CBI erweitert die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung um Ertragsausfälle, die entstehen, wenn nicht der eigene Betrieb, sondern ein Zulieferer oder Abnehmer einen Sachschaden erleidet und dadurch die Lieferbeziehung unterbrochen wird.
Auch hier gilt jedoch dieselbe Grundvoraussetzung wie bei der eigenen Betriebsunterbrechungsversicherung: Nach den in Deutschland gängigen Bedingungswerken muss der Schaden beim Zulieferer oder Abnehmer ein Sachschaden sein, der durch eine versicherte Gefahr verursacht wurde – und der, wäre er am eigenen Standort eingetreten, ebenfalls versichert gewesen wäre. Eine technische Publikation von Swiss Re zu CBI-Deckungen beschreibt diesen Grundsatz als eines der zentralen Underwriting-Kriterien: Ohne physischen Schaden an der Lieferkette, ohne „material damage“, greift die klassische CBI-Klausel nicht.
Damit wird deutlich, warum Niedrigwasser auch über CBI-Klauseln meist nicht abgedeckt ist: Ein Schiff, das wegen zu geringem Tiefgang nicht volladen fahren kann, erleidet keinen Sachschaden im versicherungstechnischen Sinne. Die Lieferverzögerung ist wirtschaftlicher, nicht physischer Natur.
Deutsche Versicherer bieten zusätzlich seit rund anderthalb Jahrzehnten sogenannte sachschadenunabhängige Betriebsunterbrechungsversicherungen an – international als Non-Damage Business Interruption (NDBI) bezeichnet. Diese Policen verzichten auf die Voraussetzung eines Sachschadens und können etwa Ertragsausfälle nach Lieferanteninsolvenz oder nach Unterbrechungen wie dem Vulkanausbruch auf Island 2010 abdecken. Rechtsexperten und Makler ordnen solche Deckungen bislang jedoch vor allem großen, international tätigen Konzernen zu: individuell verhandelt und mit vergleichsweise engen Kapazitätsgrenzen versehen. Ein Massenprodukt für den industriellen Mittelstand sind sie nicht.
Parametrische Versicherung als aufkommende Alternative
Genau in dieser Lücke positioniert sich seit einigen Jahren ein drittes Deckungskonzept: die parametrische Versicherung. Sie verzichtet vollständig auf den Nachweis eines konkreten Schadens und knüpft die Auszahlung stattdessen an einen objektiv messbaren Auslöser – im Fall des Rheins etwa an den Pegelstand am Referenzpunkt Kaub.
Unterschreitet der Pegel einen vertraglich festgelegten Schwellenwert über einen bestimmten Zeitraum, wird die vereinbarte Entschädigungssumme automatisch fällig – unabhängig davon, ob und in welcher Höhe dem Unternehmen tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Nach Angaben von Maklern, die solche Lösungen am Mittelrhein vermitteln, liegen die Zeichnungskapazitäten für parametrische Niedrig- und Hochwasserdeckungen am Rhein mittlerweile bei bis zu 75 Millionen Euro pro Police. Als Anbieter treten unter anderem die Industrieversicherer- und Rückversicherer-Sparten von Swiss Re und Munich Re auf sowie spezialisierte Insurtechs wie das Pariser Unternehmen Descartes Underwriting, das mit Satellitendaten und Wettermodellen arbeitet.
Der Charme dieses Modells liegt in der Geschwindigkeit: Da keine aufwendige Schadenfeststellung nötig ist, kann die Auszahlung binnen weniger Wochen erfolgen – für Unternehmen mit dünner Liquiditätsdecke ein handfester Vorteil gegenüber der oft monatelangen Regulierung in der klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung. Der Nachteil ist das sogenannte Basisrisiko: Da die Auszahlung an den Pegel und nicht an den tatsächlichen Schaden gekoppelt ist, kann ein Unternehmen trotz spürbarer wirtschaftlicher Einbußen keine oder eine zu geringe Entschädigung erhalten – oder umgekehrt eine Zahlung bekommen, ohne dass ein vergleichbarer Schaden vorlag. Für Makler bedeutet das: Parametrische Deckungen ersetzen die klassische Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung nicht, sie ergänzen sie um eine liquiditätsnahe Komponente für ein Risiko, das klassisch kaum versicherbar ist.
Marktentwicklung in der Industrieversicherung
Für die Einordnung aus Beratersicht lohnt zusätzlich ein Blick auf die allgemeine Lage im deutschen Industrieversicherungsmarkt. Im gewerblichen Sachversicherungsgeschäft verzeichnete die Branche 2024 nach Marktbeobachtungen ein Beitragswachstum von rund neun Prozent bei einer weitgehend stabilen Schaden-Kosten-Quote von etwa 98 Prozent. Für die industrielle Sachversicherung rechnet der GDV für 2025 mit einer rückläufigen Schaden-Kosten-Quote von 93 Prozent, nach 95 Prozent im Vorjahr. Marktreports von Industrieversicherungsmaklern wie Aon und Funk beschreiben die Lage für 2025 und 2026 übereinstimmend als Stabilisierung auf hohem Niveau: Die Kapazitäten der Versicherer bleiben grundsätzlich knapp, bei Unternehmen mit nachweislich verbessertem Risikomanagement – etwa im Brandschutz – zeichnen sich jedoch leichte Prämienzugeständnisse ab.
Übersicht: Welche Deckung greift bei Niedrigwasser am Rhein?
| Deckungsart | Deckt Niedrigwasser-Folgen ab? | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Klassische Feuer-/Sach-Betriebsunterbrechungsversicherung | Nein | Erfordert Sachschaden am eigenen Standort durch versicherte Gefahr; Niedrigwasser verursacht regelmäßig keinen Sachschaden |
| Elementar-Betriebsunterbrechungsversicherung | In der Regel nein | Deckt Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung; Niedrigwasser beziehungsweise Dürre ist je nach Bedingungswerk meist nicht oder nur eingeschränkt versicherbar |
| Contingent Business Interruption / Rückwirkungsschäden | Nein, außer in Verbindung mit Sachschaden | Setzt einen Sachschaden beim Zulieferer oder Abnehmer durch eine versicherte Gefahr voraus; reine Transportverzögerung erfüllt dies nicht |
| Sachschadenunabhängige Betriebsunterbrechung (NDBI) | Teilweise, im Einzelfall | Individuell verhandelte Großkundenlösung; kann Lieferkettenunterbrechungen ohne Sachschaden abdecken, bislang kein Massenmarktprodukt |
| Warentransportversicherung | Nur bei konkretem Schadenereignis | Deckt Beschädigung der transportierten Ware, etwa bei Grundberührung; nicht die reine Verspätung oder Mehrkosten |
| Parametrische Versicherung (pegelstandgetriggert) | Ja, direkt für dieses Risiko konzipiert | Auszahlung an definierten Pegelschwellenwert (etwa Kaub) gekoppelt, unabhängig vom Einzelschadennachweis; Basisrisiko beachten |
Ein strukturelles, kein vorübergehendes Risiko
Die Häufung von Niedrigwasserereignissen 2018, 2022 und nun 2026 verändert die Risikobewertung. Was lange als seltenes Extremwetterereignis galt, rückt zunehmend in die Kategorie eines wiederkehrenden, planbaren Klimarisikos. Für Unternehmen und ihre Berater folgt daraus eine Konsequenz: Niedrigwasser am Rhein lässt sich nicht mehr allein als Versicherungsfrage behandeln, sondern muss als strategisches Lieferkettenrisiko eingeordnet werden. Der GDV selbst verweist in seiner aktuellen Einschätzung auf die Grenzen der Versicherbarkeit und rückt stattdessen Prävention, Diversifizierung und professionelles Risikomanagement in den Vordergrund.
Für Versicherungsmakler eröffnet das ein Beratungsfeld jenseits der klassischen Policenvermittlung: die Analyse kritischer Lieferketten, die Identifikation von Pegelschwellen, ab denen die eigene Versorgung kritisch wird, sowie die Kombination aus vertraglicher Absicherung – etwa über Höhere-Gewalt-Klauseln oder flexible Lieferfristen –, Lagerpufferung und, wo wirtschaftlich sinnvoll, parametrischen Zusatzdeckungen.












