Wird die Elementarversicherung Pflicht? BMJV und BMF legen Eckpunkte vor

Google Cash. bei Google als bevorzugte Quelle markieren
Architekturmodell eines Einfamilienhauses steht teilweise in einer Wasserschale.
KI-generiert mit OpenAI
Ob Hochwasser oder Starkregen: Ohne Elementarschutz tragen Hausbesitzer das Risiko bislang allein.

Der Elementarschutz soll bei neuen Wohngebäudeversicherungen künftig automatisch dazugehören, so steht es in einem neuen Diskussionspapier des BMJV.

Ob die Elementarversicherung Pflicht wird, steht im Zentrum eines Eckpunktepapiers von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Beide Häuser haben es am 21. Oktober 2026 vorgelegt. Bei neu abgeschlossenen Wohngebäudeversicherungen soll der Elementarschutz künftig standardmäßig enthalten sein. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hervor.

Das BMJV veröffentlichte das Papier als Diskussionsvorschlag und setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Bis zum 2. Dezember 2026 haben Länder und Verbände Gelegenheit, sich dazu zu äußern; einen Referentenentwurf stellte Hubig für das erste Quartal 2027 in Aussicht. „Wir brauchen deshalb einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Elementarschäden“, sagte Hubig am 21. Oktober 2026 dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Laut BMJV kann die Elementarschadenversicherung nach Klingbeils Worten „dabei ein wichtiger Baustein sein“.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Jahr 2025 enthält zudem eine weitere Zusage: Um die langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, will die Koalition eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden einführen.

Neue Verträge: Elementarschutz wird zum Standard

Kern der Eckpunkte ist der Automatismus bei neuen Verträgen. Dabei soll der Selbstbehalt maximal zehn Prozent der Versicherungssumme ausmachen, gedeckelt auf 20.000 Euro pro Schadenfall. Daneben lotet die Bundesregierung eine preiswertere Mindestvariante aus, bei der Versicherte deutlich mehr selbst tragen müssten - bis zu 50 Prozent beziehungsweise bis zu 100.000 Euro.

VarianteSelbstbehaltStatus
Standard-Elementarschutzmaximal zehn Prozent der Versicherungssumme beziehungsweise höchstens 20.000 Euro je SchadenfallSoll bei neuen Wohngebäudeversicherungen automatisch enthalten sein
Optionale Mindestversicherungbis zu 50 Prozent beziehungsweise höchstens 100.000 EuroWird zusätzlich geprüft, als günstigere Alternative
Quelle: BMJV, BMF (Eckpunktepapier vom 21. Oktober 2026)

Bestandsverträge: Nachrüstung mit Widerspruchsrecht

Für bestehende Verträge ohne Elementarschutz sieht das Papier ein zweistufiges Verfahren vor. Zuerst müssten die Versicherer ihren Bestandskunden ein erweitertes Angebot machen; bleibt eine Reaktion darauf binnen zwölf Monaten aus, würde der Schutz automatisch Vertragsbestandteil - ein vollständiger Verzicht auf den Elementarschutz ist dabei nicht vorgesehen, geprüft wird lediglich der Wechsel in eine günstigere Mindestversicherung. Zudem soll geprüft werden, ob Vermieter die Kosten für den Elementarschutz künftig nicht mehr als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen dürfen.

Wird die Elementarversicherung Pflicht - oder nur Standard?

Trotz des Automatismus beschreiben die Eckpunkte keine Pflichtversicherung im klassischen Sinn. Geprüft wird lediglich eine Opt-out-Möglichkeit in eine günstigere Mindestversicherung; ein vollständiger Verzicht auf den Elementarschutz ist nicht vorgesehen. Eine generelle Versicherungspflicht für alle Gebäude geht aus dem bislang bekannten Papier nicht hervor. Offen bleibt deshalb, ob die Elementarversicherung Pflicht wird oder lediglich zum Standardbestandteil neuer Verträge.


Das könnte Sie auch interessieren:

GDV: Zentrale Zusage bleibt in den Eckpunkten unerfüllt

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bewertet die Eckpunkte als nicht ausreichend. Bemängelt wird vom Verband, dass die im Koalitionsvertrag versprochene staatliche Rückversicherung gegen extreme Naturkatastrophen dort keine konkrete Form gefunden hat. Ohne wirksame Prävention würden die Schäden und damit auch die Versicherungsbeiträge weiter steigen, teilt der Verband mit. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen wird deutlicher: „Eine Pflichtversicherung verhindert aber keinen einzigen Schaden.“

Ein eigenes Modell hatte der GDV bereits am 3. Dezember 2025 vorgestellt. Im Rahmen von „Elementar Re“ sollen mehr als 400.000 Wohngebäude mit besonders hohem Risiko in einem gemeinsamen Pool zusammengefasst werden. Die Prämien sollen gedeckelt und nach Gebäudegröße gestaffelt werden. Die Finanzierungslücke soll ein breit verteilter Ausgleich decken, flankiert von einer staatlichen Stop-Loss-Regelung, die bei Extremereignissen ab einer Schadensumme von 30 Milliarden Euro greifen soll. Die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach sprach damals von einem solidarisch finanzierten Modell, das gefährdete Häuser versicherbar und bezahlbar halte, ohne den Markt zu verzerren.

Angekündigt hatte das BMJV die Eckpunkte bereits am 7. Mai 2026. Staatssekretärin Eva Schmierer nannte beim GDV Insurance Summit in Berlin als Anforderungen Sicherheit, Bezahlbarkeit und breite Akzeptanz. Das Ministerium lobte „Elementar Re“ dabei als „klar und konstruktiv“.

BFW fordert Anbietpflicht statt Versicherungspflicht für Eigentümer

Auch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) nimmt an der bis 2. Dezember 2026 laufenden Anhörung teil. Dass die Elementarversicherung Pflicht für alle Eigentümer werden könnte, lehnt der Verband ab und bekräftigt damit eine Position aus einem Beitrag vom 4. Juni 2024. Ob sich der hinter einer Pflichtversicherung stehende Solidargedanke aller Eigentümer mit Artikel 14 des Grundgesetzes vereinbaren lässt, bezeichnete der Verband damals als offene Frage. Stattdessen favorisiert der BFW eine sogenannte Anbietpflicht der Versicherer.

Seine Haltung begründete der Verband 2024 auch mit der damaligen Versicherungsdichte: Nur rund 50 Prozent der Gebäudeeigentümer waren seinerzeit gegen Elementarschäden versichert. Der GDV nennt für Oktober 2026 dagegen eine bundesweite Quote von rund 59 Prozent. Die Zahlen stammen aus unterschiedlichen Erhebungen und Zeiträumen.

GebietQuote vor fünf JahrenQuote Oktober 2026
Deutschland (bundesweit)keine Angaberund 59 Prozent
Nordrhein-Westfalen47 Prozent65 Prozent
Rheinland-Pfalz37 Prozent59 Prozent
Quelle: GDV (Stand: 22. Oktober 2026)

Elementarschäden: Diese Zahlen stehen hinter der Debatte

Die Debatte um eine verpflichtende Absicherung gegen Elementarschäden hat seit der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 neuen Schwung bekommen. Vorangetrieben haben sie 2023 ein Bundesratsbeschluss und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Die GDV-Naturgefahrenbilanz vom 30. Dezember 2025 rechnete mit rund 2,6 Milliarden Euro versicherten Schäden. Davon entfielen auf die Sachversicherung rund 1,4 Milliarden Euro durch Sturm, Hagel und Blitz sowie 500 Millionen Euro durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung und Starkregen; in der Kfz-Versicherung kamen 700 Millionen Euro hinzu.

Nach dieser vorläufigen Bilanz von Ende Dezember 2025 bedeutete das gegenüber 2024 einen Rückgang von rund drei Milliarden Euro. Langfristig weise die Kurve laut GDV jedoch nach oben; bereits am 3. Dezember 2025 hatte der Verband erklärt, seit 1980 habe sich das Ausmaß klimabedingter Schäden hierzulande verfünffacht. Bei der Vorstellung von „Elementar Re“ am 3. Dezember 2025 nannte Asmussen als Ziel ein faires, stabiles und tragfähiges System.

Was die Pläne für Vermittler und Eigentümer bedeuten

Die Eckpunkte beschreiben, wie künftige Wohngebäudeversicherungen nach dem Willen der beiden Ministerien aufgebaut sein sollen. Setzen sich die vorliegenden Eckpunkte durch, würde der Elementarschutz bei Neuverträgen vom optionalen Zusatz zum festen Bestandteil - samt Selbstbehalt und der geprüften, günstigeren Mindestversicherung als Alternative.

Im Bestand greift das Erweiterungsangebot mit der einjährigen Frist: Wer nicht reagiert, erhält den Schutz automatisch; ein vollständiger Verzicht ist nach dem Papier nicht vorgesehen, geprüft wird nur der Wechsel in eine Mindestversicherung. Für Vermieter gilt zudem: Nach den Eckpunkten soll geprüft werden, ob die Kosten des Elementarschutzes künftig nicht mehr auf Mieter umgelegt werden dürfen. Ob die Elementarversicherung Pflicht wird oder ein Standardbaustein mit der noch geprüften Mindestversicherung als einziger Rückfalloption bleibt, bleibt bis zu dem für das erste Quartal 2027 angekündigten Referentenentwurf offen.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments