Weiterbildung: „gut beraten“ verzeichnet 130.000 Teilnehmer

Wie die Brancheninitiative gut beraten mitteilt, waren zum Ende des dritten Quartals 2017 rund 130.000 Weiterbildungskonto eingerichtet. Vor einem Jahr nahmen noch 8.000 Versicherungsvermittler weniger an der Initiative teil. Seit 2014 wurden insgesamt 14.391.179 Punkte gesammelt.

Weiterbildung
Die Brancheninitiative „gut beraten“ soll zur zentralen Weiterbildungsplattform ausgebaut werden.

Zu Ende September 2017 waren 129.392 Vermittlerkonten in der Weiterbildungsdatenbank der Initiative gut beraten eingerichtet. Das geht aus der aktuellen Statistik des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. hervor.

Ende Juni 2017 waren es noch 127.324. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Teilnehmer um rund 8.000 gestiegen.

Wie der BWV mitteilt, eröffneten von Juli bis September 2017 jeden Monat durchschnittlich 689 neue Teilnehmer ein gut-beraten-Konto. Das sind demnach 6,5 Prozent mehr als im Quartal zuvor. Die Gesamtzahl der Konten stieg damit um 1,6 Prozent.

Über 14 Millionen Weiterbildungspunkte gesammelt

Gleichzeitig nahm die Zahl der erarbeiteten Weiterbildungspunkte im dritten Quartal um eine knappe Million auf 14.391.179 zu. Am 30. September 2016 waren 10.218.736 Punkte in der gut-beraten-Datenbank erfasst.

„Trotz der Urlaubszeit in den Sommermonaten haben die teilnehmenden Vermittler im dritten Quartal 2017 knapp sechs Stunden in ihre Weiterbildung investiert“, erläutert Dr. Katharina Höhn, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BWV die aktuellen Quartalszahlen.

Seit dem Start der Brancheninitiative im April 2014 sammelten die Versicherungsvermittler im Schnitt 111 Weiterbildungspunkte. Das entspricht laut BWV über 83 Stunden. In diesem Zeitraum haben die Vermittler demnach etwa 10,5 Arbeitstage in die eigene Weiterbildung investiert.

gut beraten soll zentrale Weiterbildungsplattform werden

Der anhaltenden Zuspruch und das weiterhin große Weiterbildungs-Engagement der Vermittler seien ein deutlicher Vertrauensbeweis in die Zielsetzung und die Infrastruktur von gut beraten, so Höhn. Sie versichert, dass die Anforderungen aus der neuen Versicherungs­vermittlerverordnung nach ihrer Veröffentlichung voll umfänglich in die Infrastruktur von gut beraten integriert werden.

So soll demnach sichergestellt werden, dass jeder gut-beraten-Teilnehmer seine Weiterbildung fristgerecht ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung nachweisen könne. „Der Ausbau von gut beraten zur zentralen Weiterbildungsplattform gemäß IDD verläuft planmäßig und wird explizit auch die neuen Personenkreise berücksichtigen, die künftig ihre Weiterbildung nachweisen müssen“, erklärt Höhn.

Seit diesem Sommer werde intensiv daran gearbeitet, gut beraten zur zentralen Weiterbildungsplattform entlang der neuen gesetzlichen Anforderungen auszubauen. Die Erfahrungen der Branche aus über drei Jahren gut beraten werden dabei demnach ebenso berücksichtigt wie die Anforderungen aus der IDD. (jb)

Foto: Shutterstock

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