EXKLUSIV

Zoll-Chaos: US-Abkommen auf Eis und neue Herausforderungen für Europas Unternehmen

Foto: Rödl
Matthias Amberg und Aleksandra Wisnioch

Der Supreme Court hat zentrale US-Zusatzzölle auf EU-Importe aufgehoben. Doch das schafft keine Entwarnung. Das EU-USA-Abkommen ist nicht ratifiziert, sektorspezifische Zölle bleiben bestehen und neue pauschale Sätze stehen im Raum. Für europäische Unternehmen wächst damit die Unsicherheit.

Der Supreme Court USA hat im Februar 2026 zentrale Teile der US-Zollpolitik für rechtswidrig erklärt. Betroffen sind die allgemeinen, pauschalen Zusatzzölle auf Importe aus der EU, die auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verhängt worden waren. Das Gericht stellte klar, dass dieses Notstandsrecht keine tragfähige Ermächtigung für umfassende handelspolitische Maßnahmen dieser Art bietet. Diese globalen Zölle sind damit aufgehoben.

Nicht erfasst vom Urteil sind hingegen sektorspezifische Maßnahmen, insbesondere die Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte, die auf andere handelsrechtliche Ermächtigungsgrundlagen, namentlich Section 232 des Trade Expansion Act, gestützt werden. Diese Sektorzölle bleiben in Kraft und wirken weiterhin marktverzerrend für europäische Produzenten.


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Lage der EU

Vor diesem Hintergrund richtet sich der Fokus auf das im Jahr 2025 vereinbarte EU-USA-Abkommen mit einer Obergrenze von 15 % für US-Zölle auf die meisten EU-Exporte. Diese 15 % stellen jedoch ausdrücklich eine Deckelung, nicht einen einheitlichen Regelsatz dar. Das Abkommen basiert auf einer differenzierten tarifären Struktur, zahlreiche Waren sollten unterhalb dieser Schwelle belastet werden. Das Abkommen ist noch nicht ratifiziert.

Die Drohung des US-Präsidenten eines pauschalen 15% Zollsatz wäre damit für die europäischen Unternehmen de facto eine Schlechterstellung verglichen mit dem Abkommen.

Auch ein weltweit einheitlicher Zollsatz von 10 % wäre für die EU ungünstig, sofern sie das Abkommen mit einem Höchstsatz von 15 % ratifiziert. In diesem Fall würde die EU einen maximalen Zollsatz von 15 % akzeptieren, während für andere Staaten lediglich 10 % gelten würden, selbst für solche Staaten, die bislang höheren Zöllen unterlagen.

Die Europäische Kommission hat daher deutlich gemacht, dass eine Fortführung des Ratifizierungsprozesses nur auf Grundlage klarer, verbindlicher und rechtsbeständiger Zusagen erfolgen kann.

Solange unklar bleibt, auf welche innerstaatliche US-Ermächtigung künftige Zölle gestützt werden und ob diese gerichtsfest sind, besteht ein Risiko erneuter Rechtsunsicherheit.

Hinzu kommt, dass die sektorspezifischen Zölle auf Stahl und Aluminium weiterhin bestehen. Diese Maßnahmen wirken als fortdauernde Handelshemmnisse und stehen einer vollständigen Normalisierung des transatlantischen Handels entgegen.

Vor diesem Hintergrund ist die zurückhaltende Position der EU juristisch folgerichtig. Eine vorschnelle Ratifikation bei unklarer Rechtslage könnte europäische Unternehmen an einen Zollrahmen binden, dessen Beständigkeit nicht gesichert ist oder die EU schlechter stellt als den Rest der Welt.

Zusätzlich wäre von Nutzen, wenn die EU im Rahmen der Verhandlungen auch auf einen administrativen Prozess zur Erstattung der zu Unrecht erhoben Zölle hinwirkt. Ob dies jedoch nach aktueller politischer Lage möglich ist, bleibt zu bezweifeln.

Handelspolitik bleibt herausfordernd für Unternehmen

Die aktuelle US‑Zollentscheidung ist weniger als isolierte Maßnahme zu verstehen, sondern eher als Ausdruck veränderter handelspolitischer Rahmenbedingungen im transatlantischen Wirtschaftsverkehr. Für Unternehmen mit Produktions‑, Vertriebs‑ oder Lieferkettenbezug zu den USA ergibt sich daraus vor allem eine erhöhte Rechts‑ und Planungsunsicherheit, die über die reine Höhe des Zollsatzes hinausgeht.

Zwar entspräche ein pauschaler US‑Zollsatz von 15 % nominell der im EU‑US‑Abkommen vorgesehenen Obergrenze. Allerdings fehlt die im Abkommen vorgesehene differenzierte Tarifstruktur. Damit entfällt – zumindest vorerst – ein Teil der kalkulatorischen Sicherheit, die das Abkommen perspektivisch schaffen sollte.

Unternehmen stehen somit vor drei strukturellen Herausforderungen: einer eingeschränkten Investitionsplanung durch rechtliche Vorläufigkeit der Zölle, steigenden administrativen und Compliance‑Kosten sowie einer erhöhten Vertrags‑ und Preisunsicherheit gegenüber US‑Kunden.

Auch Unternehmen mit eigener Wertschöpfung in den USA sind indirekt betroffen, etwa durch höhere Kosten für Vorleistungen, komplexere konzerninterne Zollabgrenzungen und wachsende steuer‑ und zollrechtliche Strukturierungsanforderungen. Besonders für mittelständische Unternehmen steigt damit der Beratungsbedarf

Für export‑ und investitionsintensive Volkswirtschaften wie Deutschland erhöht sich damit die Bedeutung vorausschauender Struktur‑, Risiko‑ und Governance‑Entscheidungen. Verlässliche, rechtlich belastbare Handelsabkommen bleiben aus dieser Perspektive ein zentraler Standort‑ und Wettbewerbsfaktor, gerade für den transatlantischen Wirtschaftsraum. Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob und unter welchen Rahmenbedingungen das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA in Kraft treten wird.

Die Autoren:

Rechtsanwältin Aleksandra Wisnioch arbeitet in der Praxisgruppe Commercial & Foreign Trade mit Schwerpunkt Zoll und Außenwirtschaft bei Rödl. Sie berät in der Exportkontrolle sowie zu Zollthemen im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr, mit Schwerpunkt auf dem europäischen, US-amerikanischen und chinesischen Sanktionsrecht, einschließlich der Umgehungskontrolle.

Matthias Amberg ist Steuerberater und Certified Public Accountant (USA). Er ist CGO, Managing Partner bei Rödl USA, ansässig in Chicago, und Präsident der Außenhandelskammern (AHK USA). Seit 2004 betreut er deutsche mittelständische Unternehmen und international tätige Konzerne aus allen Bereichen mit Tochtergesellschaften in den USA.

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